Wind- und Solarenergie: Bundesnetzagentur legt Höchstwerte für EE-Ausschreibungen 2025 fest
Bonn - Die Bundesnetzagentur hat die neuen Rahmenbedingungen für die kommenden Ausschreibungen an regenerativer Kraftwerksleistung im nächsten Jahr veröffentlicht. Für die Freiflächen-Solaranlagen wurden die Höchstwerte auf 6,80 ct/kWh, für die Windenergieanlagen an Land auf 7,35 ct/kWh (wie 2024) festgelegt.
Für Anlagenkombinationen in der Innovationsausschreibung beträgt der Höchstwert im nächsten Jahr 9,00 ct/kWh, für Aufdach-Solaranlagen wurde der Wert auf 10,40 ct/kWh festgelegt.
Während die Höchstwerte für die Windkraftanlagen an Land im Vergleich zu 2024 konstant geblieben sind, liegen die festgelegten Höchstwerte für Solar-Freiflächenanlagen, Solar-Dachanlagen sowie den Innovationausschreibungen etwas unterhalb des diesjährigen Niveaus. In die Neubestimmung eingeflossen sind insbesondere die gesunkenen prognostizierten Stromgestehungskosten, die Ergebnisse der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden sowie das bei den beiden Solarausschreibungen höhere Ausschreibungsvolumen im kommenden Jahr, teilte die Bundesnetzagentur mit.
© IWR, 2025
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