Windenergie: Niedersachsens Energieminister warnt vor massivem Abbau
© IWRHannover - Angesichts der der Diskrepanz zwischen der hohen Zahl an Windenergieanlagen (WEA), die in Niedersachsen in den nächsten Jahren sukzessive aus der EEG-Vergütung ausscheiden, und dem niedrigen Anlagenneubau schlägt der niedersächsische Energieminister Olaf Lies einen befristeten Weiterbetrieb der Bestandsanlagen vor.
„Allein 2020 sind in Niedersachsen alte Windanlagen mit einer Leistung von 1.100 MW betroffen, bundesweit geht es um knapp 4.000 MW. Und mit Blick auf die Klimaziele 2030 sieht es noch dramatischer aus“, schlägt Lies Alarm: „Wenn wir jetzt nicht handeln, verlieren wir bis 2030 in Niedersachsen fast 6.000 MW und bundesweit sogar über 24.000 MW an installierter Stromleistung“, so Lies. Das sind rund 50 Prozent der aktuell installierten Windenergieleistung.
„Dabei wollen wir doch alles tun, um die Windenergie auszubauen und somit den Klimaschutz zu stärken. Dafür notwendig sind jedoch immer mehr Erneuerbare Energie-Anlagen - nicht weniger. Das ist das große Dilemma“, warnte Lies angesichts der Energie-Debatte am vergangenen Freitag (05.06.2020) im Bundesrat: „Wir brauchen die alten Windanlagen weiter am Netz“, fordert Lies die Bundesregierung zum Handeln auf, denn die Windenergie sei die tragende Säule der Energiewende.
Ideal wäre es, an den Standorten der Altanlagen neue zu bauen. Neue WEA würden in den meisten Fällen stärker und damit größer, und erfüllzen oft nicht die aktuellen Anforderungen an Vorgaben für Abstände, Lärm und Emissionen, so der niedersächsische Energie- und Umweltminister mit Blick auf die Konfliktlage. Lies fordert deshalb, den Weiterbetrieb von Alt-Anlagen, die sich ohne EEG-Vergütung nicht lohnen, weiter wirtschaftlich abzusichern.
Er schlägt dazu vor, dass den Betreibern von Altanlagen „eine Option eingeräumt wird, ihre Stromproduktion weiterhin zu einem fest vorgegebenen Fixpreis an die Netzbetreiber weitergeben zu können – für maximal sieben Jahre“. Lies nennt einen Fixpreis in Höhe von 4,34 Cent pro Kilowattstunde. Das sichere den weiteren Betrieb der Alt-Anlagen dort, wo ein Repowering nicht möglich sei und es sichere zweitens zugleich die Möglichkeit, die Klimaziele 2030 zu erreichen.
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