Windenergie und Schall: FGW startet Ringversuch zur Revision der Technischen Richtlinie TR1

Berlin - Mit Veröffentlichung der Revision 19 der FGW Richtlinie TR 1 „Bestimmung der Schallemissionswerte“ soll zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Ergebnissen bzw. zur Ermittlung der Qualität der Anwender der FGW-Richtlinie TR 1 Rev. 19 ein Ringversuch durchgeführt werden.
Die Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e.V.) weist darauf hin, dass Interessierte sich ab sofort zum Ringversuch zur Revision 19 der TR 1 anmelden können. Der Austausch der Messdaten und der Ergebnisse laufen über die Geschäftsstelle des FGW e.V. und bleiben somit für alle Teilnehmer anonym.
Prinzipiell kann jeder Interessent, unabhängig ob eine Mitgliedschaft im FGW e.V. vorliegt oder nicht, an dem Ringversuch teilnehmen. Eine Anmeldung ist vom 01.03. bis zum 17.03.2021 möglich. Der Ringversuch startet dann zum 22.03.2021. Anmeldungen sind über eine E-Mail mit dem Betreff “Ringversuchsteilnahme TR1” an bei info(at)fgw.de möglich.
Die FGW hat die Revision der Technischen Richtlinie 1 (TR 1) „Bestimmung der Schallemissionswerte“ im Rahmen der jüngsten Fachausschuss-Sitzung Ende Januar verabschiedet. In der 19. Revision wurde die TR 1 vollständig überarbeitet und richtet sich nun an den Vorgaben der IEC 61400-11 Ed. 3.1 aus. Darüber hinaus wurden die Anforderungen gerade in Bezug auf die schalltechnische Nachweisführung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erweitert und bestimmte Angaben konkretisiert (z.B. zu verwendender Toleranzbereich der Leistungskennlinie oder zu verwendende Frequenzauflösung der Schmalbandanalyse).
© IWR, 2025
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02.03.2021