Windenergie Update: FGW legt Revision der Technischen Richtlinie zum Referenzertrag vor
Berlin - Die Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien e.V. (FGW) hat die Revision 8 der Technischen Richtlinie (TR 5) „Bestimmung und Anwendung des Referenzertrages“ veröffentlicht.
In der Revision vom 09.03.2020 sind die Neuerungen in Bezug auf die Vermessung und Anpassung von Leistungskennlinien integriert, die für die Bestimmung von Referenzerträgen eingesetzt werden.
Neu sind hier nach Angaben der FGW insbesondere die Einführung der sogenannten rotoräquivalenten Windgeschwindigkeit sowie die neuen Vorgaben zur Extrapolation und zu den Vollständigkeitskriterien der Leistungskennlinie. Diese Änderungen resultieren aus der neuen Revision 17 der TR 2 „Bestimmung von Leistungskennlinien und standardisierten Energieerträgen“ sowie der neuen Edition der internationalen Norm zur Leistungskennlinienvermessung (IEC61400-12-1).
Des Weiteren wurde ein Abschnitt zur rechnerischen Anpassung von vermessenen Leistungskennlinien in die TR 5 aufgenommen. Messtechnische Vermessungen von WEA Typen, die eine Voraussetzung für die Ermittlung des Referenzertrages sind, finden bei einer für einen Anlagentypen jeweils festgelegten Nennleistung statt. Neuere Konzepte von WEA Typen weisen aber immer öfter variable und an die Projektgegebenheiten anpassbare Nennleistungen auf. Die Nennleistung ist also nicht mehr auf einen über die Auslegung der Anlage bestimmten festen Wert beschränkt. Damit sich für diese unterschiedlichen Nennleistungen eines Anlagentypen auch Referenzerträge bestimmen lassen können, ohne für jeden Nennleistungswert eine neue Messkampagne starten zu müssen, hat die FGW ein Verfahren zur rechnerischen Anpassung von vermessenen Leistungskennlinien an eine Nennleistungsänderung veröffentlicht und mit der Revision 8 in das Referenzertragsverfahren zugelassen. Das hierfür zulässige Verfahren ist im Anhang B der TR 2 beschrieben.
© IWR, 2026
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