Windreich tritt in Regelinsolvenz über
Wolfschlugen – Die Windreich GmbH hat den Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung am 22. November 2013 zurückgezogen. Daraufhin verordnete das zuständige Amtsgericht in Esslingen die vorläufige Insolvenz im Regelverfahren.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Holger Blümle von der Kanzlei Schulze & Braun bestellt. Zusammen mit dem Geschäftsführer Werner Heer wird er die Sanierung des Unternehmens fortsetzen.
Auch für vier weitere Tochtergesellschaften wurde die Regelinsolvenz beantragt. Dabei handelt es sich um eine Zwischenholding sowie drei weitere Unternehmen, die nicht im Kernbereich Offshore-Energie tätig sind. Insgesamt sind 16 Mitarbeiter von der Insolvenz betroffen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird für Ende November erwartet.
Entwicklung und Finanzierung für Windpark-Projekt MEG 1 läuft weiter
Wie Windreich betont, läuft unabhängig von den Insolvenzeröffnungen die Entwicklung und Finanzierung des für die Sanierung wichtigen Offshore-Windparks MEG 1 sowie der weiteren Projekte unverändert weiter. „Auch wenn wir das Financial Closing für MEG 1 nicht mehr in diesem Jahr erwarten, arbeiten wir weiter mit Hochdruck und vereinten Kräften daran, dieses Projekt zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen“, sagt Holger Blümle.
Der MEG I-Windpark mit 80 Windkraftanlagen der 5 MW-Klasse grenzt unmittelbar westlich an den seit rund vier Jahr laufenden Windpark Alpha Ventus an. Das Projekt wird im Bereich der Deutschen Bucht, in einer Entfernung von ca. 45 km nördlich von Borkum errichtet. Für das Projekt liegt eine unbedingte Netzzusage und Baugenehmigung vor. Das Umspannwerk ist durch den Netzbetreiber Tennet bereits errichtet worden. Die Errichtung des Windparks wird durch ein Konsortium bestehend aus Areva Wind und Hochtief im Rahmen eines Generalunternehmervertrags schlüsselfertig durchgeführt.
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