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Brandenburgs Windbranche sorgt sich um die Landesplanung

Münster – Im Bundesland Brandenburg wurden im ersten Halbjahr 2015 Windenergieanlagen mit einer Leistung von gut 171 Megawatt (MW) neu installiert. Das ist weniger als noch im Vergelichszeitraum des Vorjahres. Nun fordert die BWE-Landesgruppe in Brandenburg mehr Rechtssicherheit für den Landesentwicklungsplan. Mit derartigen Planungsproblemen hatte zuletzt auch schon die Windenergiebranche in Schleswig-Holstein zu kämpfen.

Die Deutsche Windguard hat im Auftrag des Bundesverband Windenergie (BWE) und des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) den ersten Halbjahresbericht für 2015 zum Status des Windenergieausbaus in Deutschland vorgelegt. Von den in Deutschland insgesamt installierten knapp 1.200 MW Windleistung entfielen gut 50 Prozent auf die drei Bundesländer Schleswig-Holstein (333 MW), Niedersachsen (137 MW) und Brandenburg. Der BWE in Brandenburg befürchtet jedoch, dass sich die Probleme rund um die Wirksamkeit des Landesentwicklungsplans negativ auf die Windbranche auswirken könnten.

Halbjahresbericht Windenergie: Brandenburg landet auf dem zweiten Platz
In der Gesamtbetrachtung aller Windenergieanlagen liegt Brandenburg mit einer kumulierten Leistung von mehr als 5.600 MW hinter dem Vorreiter Niedersachsen. Im ersten Halbjahr dieses Jahres hat Brandenburg seinen Bestand an Windenergieanlagen mit 63 weiteren Anlagen ausgebaut. Dabei beträgt die durchschnittliche Leistung der Windenergieanlagen von derzeit etwa 2,7 MW. Brandenburg erreicht mit einer Brutto-Zubau-Leistung von 171,20 MW hinter Schleswig-Holstein bundesweit den zweiten Platz. In den ersten sechs Monaten 2014 lag Brandenburgs Zubau-Leistung noch bei 189 MW, was im Vergleich zum diesjährigen Halbjahresbericht einen Rückgang um rund zehn Prozent bedeutet.

Unsicherheit wegen Landesentwicklungsplan bedroht Windbranche
Brandenburgs „Energiestrategie 2030“ visiert im Hinblick auf den Windenergieausbau ein Flächenziel von 585 Quadratkilometern an für das Jahr 2030 an. Aufgrund der aus Sicht des BWE fragwürdigen Wirksamkeit des Landesentwicklungsplan in Brandenburg könnten auch die Regionalpläne zur Windenergienutzung ihre Wirksamkeit verlieren. Dies erklärte Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des Landesvorstands BWE Berlin-Brandenburg. Die Pläne bilden die Basis für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Dabei leiten sich die Regionalpläne aus dem Landesentwicklungsplan ab. Doch der Verband sieht rechtliche Probleme: Aufgrund eines Verstoßes gegen das Zitiergebot erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg den Landesentwicklungsplan im vergangenen Juli für „unwirksam“. Im Juni dieses Jahres wurde die Unwirksamkeit zunächst wieder aufgehoben.

Rechtswirksamkeit der Landesentwicklungsplans noch nicht endgültig geklärt
Ob der Landesentwicklungsplan für Brandenburg auch in Zukunft wirksam bleibt, kann jedoch nicht sicher gesagt werden. Steffen Streu, Pressesprecher des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg, sagte auf Anfrage des IWR Online, dass nach der rückwirkenden Inkraftsetzung des Landesentwicklungsplans mehrere Gemeinden einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt haben. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, deshalb könne nicht mehr dazu gesagt werden. Grundsätzlich wird der Landesentwicklungsplan in regelmäßigen Abständen auf seine Wirksamkeit überprüft. Damit habe man unabhängig von den Gerichtsverfahren bereits Anfang des Jahres begonnen.

Die Landesplanung für die Windenergie scheint aus rechtlicher Sicht generell problematisch zu sein. Auch in Schleswig-Holstein hatte ein Gericht die Landesplanung für die Windenergie gekippt. Dem nördlichsten Bundesland war es daraufhin gelungen, in einem kurzfristigen Kraftakt zu verhindert, dass ein Wildwuchs beim Windkraft-Zubau entsteht, ohne dass dieser zum Erliegen kommt. Die Übergangsformel in Schleswig-Holstein lautet: „Windenergie-Stopp mit Ausnahmen“.

© IWR, 2015

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07.08.2015

 



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