Länder starten Bundesrats-Initiative für Windkraft-Ausbau im Binnenland
Stuttgart/Mainz/Erfurt - Die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen sorgen sich um den weiteren Ausbau der Windenergie im Binnenland. Daher setzen die sich über den Bundesrat für die Einführung einer "Regionalisierungskomponente" beim Windkraft-Ausbau ein.
Die drei Bundeländer mit grüner Regierungsbeteiligung sind der Auffassung, dass die Bundesregierung bei der Festlegung der Ausschreibungsregeln in der anstehenden Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) den Ausbau der Erneuerbaren im ganzen Land im Blick behalten müsse. Sie schlage daher ein Regionenmodell mit zwei Teilräumen vor.
Ausschreibungssystem soll Mindestanteil für Mittel- und Süddeutschland enthalten
Diese Teilräume sind demnach Mittel- und Süddeutschland einerseits und Norddeutschland andererseits. In den beiden Teilräumen müssten dann jeweils definierte Mindestanteile an der ausgeschriebenen Menge erreicht werden. In diesem Modell soll es weiterhin eine gemeinsame bundesweite Auktion geben, wobei allerdings gewährleistet wird, dass die regionalen Mindestanteile erreicht werden. Dadurch bleibt sowohl die Wettbewerbskomponente im Verfahren erhalten wie auch die Ausbauchance der Windkraft in Mittel- und Süddeutschland gewahrt, glauben die Länder.
Eveline Lemke (Bündnis 90/Die Grünen), Wirtschaftsministerin von Rheinland-Pfalz, sagte: „Wenn sich der Ausbau der Windkraft nach Norden verlagert, wird die bisherige Planung des Netzausbaus nicht mehr zu halten sein. Es dauert länger und wird teurer. Außerdem wird damit der dezentrale deutschlandweite Ausbau der Windenergie stark beeinträchtigt. Das gefährdet das Ziel der Energiewende.“
Geplante Regularien gefährden Ausbau der Windkraft im Binnenland
Die Bundesregierung plant, die Höhe der Vergütung für Erneuerbare Energien-Anlagen durch Ausschreibungen zu ermitteln. Nach Ansicht von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen gefährden die vorgesehenen Regularien jedoch den Ausbau der Windkraft im Binnenland. Vor allem Standorte in den Mittelgebirgen seien wegen höherer Investitionskosten (unwegsames Gelände, höhere Netzanschlusskosten, Ausgleich für Waldrodung) bei einer Auktion gegenüber Standorten im norddeutschen Flachland im Nachteil.
Die Bundesländer wollen die strukturellen Nachteile der Binnenstandorte durch die Regionalkomponente ausgleichen. Die Regionalkompetente habe zudem erhebliche volks- und energiewirtschaftliche Vorteile. Der verbrauchsnahe Ausbau der Windenergie entlaste die Nord-Süd-Verbindung im Übertragungsnetz. Zudem sichere eine ausgewogene Verteilung der Windenergieanlagen auch eine Verteilung der Wertschöpfung im ganzen Bundesgebiet und erhöhe damit die Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine deutschlandweite Verteilung der Windkraftanlagen reduziert die Volatilität der Windenergieeinspeisung, indem schwache Winderträge in einer Region durch stärkere Winderträge in einer anderen Region kompensiert werden können. Damit wird zugleich die Versorgungssicherheit erhöht.
© IWR, 2015
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