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Regierung plant regionale Grünstrom-Kennzeichnung

Berlin – Der EEG-Ökostrom aus Wind- oder Solaranlagen muss derzeit an einer Strombörse verkauft werden. Dabei verliert der EEG-Ökostrom seine „grünen“ Eigenschaften und wird zu Graustrom. Nun hat das Wirtschaftsministerium (BMWi) einen Vorschlag für eine regionale Grünstromkennzeichnung vorgelegt. Da sich aber am grundlegenden Mechanismus nichts ändern soll, bleibt das gesamte EEG-Vermarktungssystem eine Mogelpackung für den Stromverbraucher.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute ein Eckpunkte-Papier für eine regionale Grünstromkennzeichnung vorgelegt. Damit werde der Wunsch aufgegriffen, den Strom aus geförderten erneuerbaren Energien, der an Kunden in der Region geliefert wird, auch als regionalen Grünstrom vermarkten zu können, so das BMWi.

Baake: Neue regionale Grünstromkennzeichnung soll Akzeptanz der Energiewende steigern
BMWi-Staatssekretär Rainer Baake erläutert: "Ziel der regionalen Grünstromkennzeichnung ist es, die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erhöhen. Stromversorger, die die regionale Kennzeichnung nutzen wollen, dürfen ihren Kunden die konkreten Anlagen in ihrer Region benennen, aus denen sie direkt vermarkteten Grünstrom beziehen. So können Stromkunden einen direkteren Bezug zu den Anlagen und damit zum Ausbau erneuerbarer Energien in ihrer Region herstellen. Eine höhere Akzeptanz des Erneuerbaren-Ausbaus kann zum Beispiel dazu beitragen, dass vor Ort, wo die Energiewende stattfindet, Flächen für neue Anlagen ausgewiesen werden. Das ist wichtig für den weiteren Ausbaupfad, aber auch für ausreichenden Wettbewerb in den kommenden Ausschreibungen."

IWR-Institut: Aktuelle Stromkennzeichnung ist Verbrauchertäuschung
Aus Sicht des IWR-Instituts ergibt sich aus dieser Vorgehensweise eine offensichtliche Verbrauchertäuschung. Die Politik erlaubt den Energieversorgern und Stadtwerken derzeit, „grünen“ EEG-Strom in ihrem Strommix auszuweisen, ohne dass die Stromversorger irgendetwas dafür tun müssen. Nur weil die Stromkunden ihre EEG-Umlage in einer bestimmten Region zahlen, kann ein Stadtwerk aktuell bis zu etwa 38 Prozent EEG-Ökostrom ausweisen und mit diesem grünen Profil werben, selbst wenn der eigene Strom mengenmäßig zu 100 Prozent aus fossilen Energieträgern stammt. Der Stromkunde bekommt nur einen rein rechnerisch ermittelten EEG-Stromanteil ausgewiesen und nicht den tatsächlich bezogenen Strommix. Auch die nun vorgeschlagenen Erweiterungen zur regionalen Grünstromkennzeichnung ändern daran nichts.

Regionaler Strombezug rein virtuell
Die durch das BMWi vorgelegten Eckpunkte stellen ein Modell vor, das eine regionale Grünstrom-Kennzeichnung ermöglicht und bestehende Möglichkeiten zur Stromkennzeichnung erweitert. Der regional erzeugte EEG-Ökostrom wird weiterhin an der Strombörse als „Graustrom“ verkauft, d.h. ohne „grüne“ Eigenschaft. Bei der neu geplanten Stromkennzeichnung für den Verbraucher kann nun ein Teil des auch in Zukunft rein rechnerisch ermittelten EEG-Stromanteils als regionaler Grünstrom gekennzeichnet werden. Dazu werden die EEG-Erzeugungsanlagen in der jeweiligen Region im Strommix des Versorgers als „virtueller Ökonutzen“ berücksichtigt, obwohl der gesamte EEG-Ökostrom tatsächlich an der Strombörse bereits als Graustrom preisgünstig für die Industrie verkauft worden ist.

© IWR, 2016

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