Vergütungspreise für Windstrom steigen wieder
© FotoliaBonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der dritten Ausschreibung für Windenergie an Land 2018 bekannt gegeben. Die Vergütungspreise für den Windstrom steigen seit Jahresbeginn wieder deutlich.
Nach der dritten EEG-Ausschreibungsrunde 2018 zeichnet sich ein weiterer Anstieg der Vergütungspreise für Windstrom ab. Der durchschnittliche Zuschlagswert steigt um weitere 7,5 Prozent gegenüber der Ausschreibung im Mai 2018.
Zuschlangswert für EEG-Windstrom steigt seit Jahresbeginn um 30 Prozent
Die Gebotswerte in der dritten Ausschreibungsrunde 2018 für die Windenergie an Land reichten von 4,00 ct/kWh bis zum Höchstwert 6,30 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,16 ct/kWh, teilte die Bundesnetzagentur mit. In den vorhergehenden Ausschreibungsrunden aus dem Mai 2018 lagen die Zuschläge im Durchschnitt bei 5,73 ct/kWh, das ist ein Anstieg um 7,5 Prozent. Im Vergleich zum Februar 2018 mit einem Zuschlagswert von 4,73 ct/kWh sind die Vergütungssätze damit in diesem Jahr bereits um 30 Prozent gesteigen. In den höheren Zuschlagswerten spiegelt sich nach Einschätzung der BNetzA der nur noch recht schwache Wettbewerbsdruck wider. Die BNetzA hofft, dass durch die höhere Vergütung in den letzten beiden Runden zu mehr Teilnahme anregt.
Dritte Ausschreibung leicht überzeichnet
Ausgeschrieben waren 670 Megawatt. 91 Gebote mit einem Volumen von 709 Megawatt haben an der Ausschreibung teilgenommen, so die BNetzA. Von diesen Geboten wurden fünf mit einer Gebotsmenge von insgesamt 42 Megawatt nicht zugelassen. Neben formalen Gründen mussten Gebote ausgeschlossen werden, die aufgrund von Übergangsbestimmungen erst ab dem Jahr 2019 teilnahmeberechtigt sind. Die meisten Zuschläge gingen an Bieter in Brandenburg (23 Zuschläge, 136 Megawatt), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (12 Zuschläge, 100 Megawatt) und Schleswig-Holstein (16 Zuschläge, 95 Megawatt. Mit 6 Zuschlägen in Baden-Württemberg (72 Megawatt) und drei Zuschlägen in Bayern (31 Megawatt) gingen etwa 23 Prozent der bezuschlagten Menge an Projekte südlich der Mainlinie.
Wird das Ausschreibungsverfahren zum Bumerang?
Mit dem umstrittenen Ausschreibungsverfahren sollten die Vergütungspreise für den Windstrom wettbewerblich ermittelt werden und so eigentlich zu günstigen Preisen führen. Soweit der Plan der Bundesregierung. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall eingetreten, die Wind-Vergütungspreise steigen 2018 rasant an. Die BNetzA hofft, dass in den verbleibenden zwei Runden 2018 wieder mehr Markakteure an den Ausschreibungen teilnehmen. "Ob sich die Akteure tatsächlich nur zurück gehalten haben oder wegen fehlender Überbrückungsmöglichkeiten immer weniger Projektierer auf dem Windmarkt agieren können, ist die eigentlich spannende Frage", so IWR-Direktor Dr. Norbert Allnoch anlässlich der Zahlen der BNetzA. Die Ausschreibungstermine führen zwangsläufig zu einer diskontinuierlichen Auftragssituation bei den Unternehmen, unter denen besonders kleinere Firmen leiden, so Allnoch.
© IWR, 2018
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