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Corona-Virus: BNetzA reagiert und passt EEG-Ausschreibungen an

© Fotolia© FotoliaBonn - Im Zuge der Corona-Krise haben Branchenvertreter an die Politik appelliert, möglichen Projektverzögerungen bei ausgeschriebenen Projekten mit einer Fritstverlängerung zu begegnen und von Strafzahlungen abzusehen. Dem kommt die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt offensichtlich unbürokratisch nach.

Durch die Corona-Krise drohen Verzögerungen bei der Umsetzung bereits bezuschlagter bzw. noch ausstehender EEG-Ausschreibungsprojekte. Die BNetzA hat ein unbürokratisches Vorgehen angekündigt, Fristen sollen auf Antrag unkompliziert verlängert werden, Strafzahlungen entfallen. Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, begrüßt diese vorübergehende Entscheidung. „Es ist gut zu sehen, dass pragmatisches Behördenhandeln und politische Absichtserklärungen hier gut zusammenpassen!“, so Zelinger.

Ausschreibungstermine finden auch weiterhin statt - Fristen verschieben sich
Durch das Corona-Virus sieht die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Ausnahmesituation, die bei den Ausschreibungen für erneuerbare Energieprojekte (EE) und KWK-Projekte entstanden ist. Lieferketten sind unterbrochen, die Realisierung von Projekten steht z.T. in Frage. Die BNetzA hat daher für laufende und künftige Ausschreibungen einige Maßnahmen getroffen.

Da die Termine gesetzlich vorgegeben sind, sollen die Ausschreibungen grundsätzlich zu den vorgesehenen Terminen stattfinden, Teilnehmer müssen ihre Gebote jeweils fristgerecht einreichen. Dies gilt auch für Ausschreibungstermine, die noch nicht auf der Internetseite der BNetzA bekannt gemacht wurden. Anders als bislang, soll die Zuschlagsentscheidung selbst zunächst allerdings nicht im Internet bekanntgegeben werden. Damit beginnen die Fristen (betrifft u.a. Vertragsstrafen, Realisierungsfrist und Zahlung der Zweitsicherheit) noch nicht zu laufen. Erst nach einer Beruhigung der Lage soll das nachgeholt werden, heißt es von der BNetzA.

Ausnahmen werden für bezuschlagte Biomasse-Bestandsanlagen und für Bieter, die eine individuelle Vorabveröffentlichung wünschen, gemacht. Dazu ist ein formloser Antrag zu stellen. Weiterhin veröffentlicht werden sollen jedoch u.a. die Zahlen zur eingegangenen Gebotsmenge und des höchsten und niedrigsten Gebotswerts der bezuschlagten Gebote.

Realisierungsfristen bereits bezuschlagter Gebote und Strafzahlungen
Für die Realisierungsfristen bereits bezuschlagter Onshore-Windenergieprojekte und Biomasseanlagen kündigt die BNetzA unbürokratisch eine Verlängerung an. Die BNetzA benötigt vom Bieter dazu einen formlosen E-Mail-Antrag mit Nennung der Gründe, die zu einer Verzögerung des Projektes geführt haben.

Bei Solaranlagen ist die Beantragung einer Zahlungsberechtigung nach BNetzA-Angaben bis auf Weiteres vor der Inbetriebnahme der Anlage möglich, wenn die geplante Anlage als Projekt im Marktstammdatenregister erfasst ist, so dass der Zuschlag nicht verfällt. Bei der Beantragung der Zahlungsberechtigung sind auch hier die Gründe für die Projektverzögerung mitzuteilen.

Bei den Zuschlägen für KWK-Anlagen sieht die BNetzA aktuell wegen der länger laufenden Realisierungsfristen keinen Handlungsbedarf. Die Lage soll aber fortlaufend beobachtet werden.

Die eigentlich nach Ablauf der ursprünglichen Realisierungsfrist fälligen Strafzahlungen bei Windenergieanlagen an Land und Biomasseanlagen will die BNetzA zunächst aussetzen. Bis auf Weiteres will die BNetzA keine Mitteilung an die Übertragungsnetzbetreiber bei verlängerten Realisierungsfristen machen, so dass keine Pönalen erhoben werden können.


© IWR, 2020


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