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Bundesnetzagentur legt Netzentgelt für Wasserstoff-Kernnetz fest – Industrie mahnt Marktverträglichkeit an

© Adobe Stock© Adobe StockMünster – Im Juni 2024 wurde mit dem WANDA-Beschluss ein zeitlich gestaffelter Kostenallokationsmechanismus für das Wasserstoff-Kernnetz eingeführt. Er soll die Diskrepanz zwischen niedriger Anfangsnachfrage und hohen Infrastrukturkosten ausgleichen, hohe Anfangsentgelte verhindern und später Mindererlöse ausgleichen. Nun hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Kosten für den Hochlauf des Netzes festgelegt.

Die BNetzA hat das Hochlaufentgelt für das künftige Wasserstoff-Kernnetz auf 25?€/kWh/h/a festgelegt – ein zentraler Schritt für den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Während die Behörde darin einen verlässlichen Investitionsrahmen sieht, haben Industrieverbände wie VIK und VCI im Vorfeld bereits deutliche Kritik geübt: Das Entgelt sei zu hoch und intransparent – mit potenziell bremsender Wirkung auf die Nachfrage.

Stabile Preise für stabiles Netz? Bundesnetzagentur setzt Wasserstoff-Hochlaufentgelt fest
Am 14. Juli 2025 veröffentlichte die Bundesnetzagentur das Hochlaufentgelt für das deutsche Wasserstoff-Kernnetz. Es beträgt einheitlich 25?Euro/kWh/h/a und soll Planungssicherheit für Investoren und Nutzer schaffen. "Wir schaffen Planungssicherheit für alle Marktbeteiligten und ermöglichen den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu einem angemessenen Preis", erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Das Entgelt wurde auf Basis umfangreicher Marktanalysen und Kostenprognosen festgelegt und gilt zunächst bis 2055 – vorbehaltlich einer Überprüfung alle drei Jahre. Ziel ist es, sowohl die anfänglich hohen Investitionen in die Infrastruktur zu decken als auch einen wirtschaftlich tragfähigen Netzbetrieb zu ermöglichen. Der zugrundeliegende Mechanismus, der bereits im Beschluss „WANDA“ aus dem Jahr 2024 verankert wurde, sieht vor, anfängliche Verluste durch spätere Mehrerlöse auszugleichen.

Dabei wird das Entgelt jährlich an die Inflation angepasst, bleibt jedoch strukturell konstant – es sei denn, eine Marktprüfung ergibt Anpassungsbedarf. Diese regulatorische Stabilität soll Investitionen fördern und einen verlässlichen Pfad für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ebnen.

Industrie mahnt: Entgelt liegt über wirtschaftlich tragbarer Schwelle
Vertreter aus Industrie und Wirtschaft hatten sich bereits im Vorfeld zum Entwurf zur Festlegung des Hochlaufentgelts geäußert. Der Verband der industriellen Energie & Kraftwirtschaft (VIK) sowie der Verband der Chemischen Industrie (VCI) haben im Mai in ihrer Stellungnahme die regulatorische Klarheit des damaligen BNetzA-Entwurfs gewürdigt, jedoch vor der Höhe des Hochlaufentgelts gewarnt. "Das vorgeschlagene Entgelt liegt deutlich über dem in früheren Diskussionen antizipierten Korridor von 15 bis 20?€/kWh/h/a", so die beiden Verbände in ihrer gemeinsamen Stellungnahme.

Besonders kritisch sehen die Verbände die fehlende Transparenz zur Herleitung des Wertes. Im zugrunde liegenden Gutachten werde die Spanne von 20,3 bis 25,9?€/kWh/h/a zwar genannt, doch bleibe offen, warum sich die Bundesnetzagentur für den oberen Rand entschieden habe. Auch die reale Belastung der Nutzer sei höher als das Entgelt vermuten lasse, da es sich im Entry-Exit-System mit einer Entgeltberechnung an Ein- und Ausspeisepunkten faktisch verdoppelt. Hinzu kämen Speicher- und Betriebskosten, die im Wasserstoffsystem häufiger anfallen als im Erdgasbereich.

VKI und VCI sorgen sich darüber, dass eine zu hohe Preisgestaltung potenzielle Netzanschlüsse ausbremsen und damit den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gefährden könnte. Aus Sicht der Industrie muss jedoch sichergestellt sein, dass industrielle Projekte wirtschaftlich umsetzbar bleiben und das Hochlaufentgelt nicht prohibitiv wirkt – insbesondere in der kritischen Phase des Markthochlaufs.


© IWR, 2025


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