Pressemitteilung REpower Systems AG
Stellungnahme zum Artikel „Um das große Rad tobt der Sturm“ in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 6.2.2005
Hamburg (iwr-pressedienst) - In dem am 6. Februar 2005 in der Sonntagsausgabe der FAZ veröffentlichten Artikel „Um das große Rad tobt der Sturm“ wird die Vergabe von Fördermitteln zur Entwicklung der REpower 5M sowohl hinsichtlich der Mittelgewährung als auch der Mittelverwendung beanstandet. Die REpower Systems AG weist die in dem Artikel erhobene Kritik als unzutreffend zurück.
Die geäußerte Kritik an dem realisierten Leasingmodell für die Finanzierung der REpower 5M Anlage ist unbegründet. Diese in der Projektfinanzierung übliche Finanzierungsvariante wurde Mitte 2004 vorab mit den Fördermittelgebern abgestimmt und von diesen genehmigt. Eine Vorteilsnahme gleich welcher Art hinsichtlich der erhaltenen Fördermittel fand nicht statt.
Der in dem Artikel erhobene Vorwurf einer angeblich nicht erlaubten Doppelförderung ist unrichtig. Nach den Regeln der Europäischen Kommission ist es ausdrücklich zulässig, dass ein Vorhaben aus unterschiedlichen Fördermitteltöpfen gefördert wird. Das Vorhaben zur Entwicklung der REpower 5M wurde daher zulässigerweise einerseits vom Land Schleswig-Holstein mit einer Fördersumme von 1,5 Millionen Euro aus sogenannten EFRE-Mittel (Europäischer Fond für Regionale Entwicklung) und andererseits wird das Projekt von der Europäischen Kommmission direkt im 5. Rahmenprogramm mit R&D-Mitteln in Höhe von ebenfalls 1,5 Millionen Euro unterstützt, wobei die REpower Systems AG aufgrund der Projektbeteiligung von drei weiteren Partnern von der bewilligten Fördersumme tatsächlich nur maximal rund 970.000 Euro erhalten könnte.
Die kumulative Förderung überschreitet auch nicht die europarechtlich zulässige Förderquote von maximale 50 Prozent der für das Projekt erforderlichen Gesamtkosten. REpower hat nur Fördermittel von insgesamt rund 2,5 Millionen Euro erhalten. Die maximale Förderquote von 50 Prozent ist bei weitem nicht ausgeschöpft. Im übrigen wurde die kumulative Förderung mit den jeweiligen Fördermittelgebern während der Antragsphase in 2002 abgestimmt und von diesen genehmigt.
Ebenfalls unzutreffend ist die im Artikel behauptete Überzahlung von Mitteln in sechsstelliger Höhe wegen Skontoabzügen. Durch die EU-Finanzkontrollstelle des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holsteins wurde im Rahmen der regelmäßigen Belegprüfung im Dezember eine Berichtigung wegen Skontoabzügen nur in Höhe von 6.300 Euro und der hierauf beruhenden zwischenzeitlichen Überzahlung von rund 1.300 Euro gewünscht. Die in dem im Januar 2005 übersandten Prüfbericht aufgeführten Hinweise wurden längst in dem geprüften Endverwendungsnachweis berücksichtigt. Ein Rückzahlungsanspruch der Fördermittelgeber wegen Überzahlung besteht nicht.
Hamburg, den 08. Februar 2005
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die REpower Systems AG wird freundlichst erbeten.
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