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Pressemitteilung windConsultant / Annette Nüsslein

Geschäftstätigkeit in den USA aus rechtlicher Sicht – berechenbare Risiken und Steuerungsmöglichkeiten - Veranstaltungsreihe für Unternehmen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien

Hamburg (iwr-pressedienst) - Für deutsche Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energien gibt es derzeit enorme Chancen auf dem nordamerikanischen Markt. In diesem Markt zählen jetzt langjährige Erfahrung, Kundennähe und Problemlösungskompetenz.

Eine rechtliche Hemmschwelle ist jedoch immer wieder die amerikanische Produkthaftung. Wer nur die spektakulären Fällen kennt, dem erscheint sie als Fass ohne Boden. Doch Risiken sind berechenbar, Steuerungsmöglichkeiten existieren.

Die amerikanische Produkthaftung spiegelt in ihrem Kern den Stellenwert des Individuums wider. Gleichzeitig spielen auch Bundesbehörden eine wesentliche Rolle. So zum Beispiel die Consumer Product Safety Commission (CPSC) oder die National Highway Traffic Safety Administration (Department of Transportation). Zudem besitzen die USA über 500 technische Verbände und Institute, die in der Normung aktiv sind. Im Gegensatz zu Deutschland fehlt eine Vereinheitlichung der Normen-Organisationen. Das American National Standards Institute (ANSI) versucht als Dachverband zu wirken.

Bei Sachschäden beziehungsweise Personenverletzungen aufgrund eines Produktfehlers gibt es drei Tatbestände, die eine Haftung begründen können: Fahrlässigkeit (negligence), vertragliche Zusicherung (warranty) und die Produkthaftung im engeren Sinne (strict liability or products liability).

Letztere hat sich in allen Bundesstaaten durchgesetzt – mit unterschiedlichen Akzenten. Der Maßstab reduziert sich in der Mehrheit der Einzelstaaten häufig auf die Frage, ob das Produkt unverhältnismäßig gefährlich konstruiert ist. Aber auch Fehler im Herstellungsprozess sowie in fehlerhaften Warnungen oder Anleitungen wiegen schwer, wenn sie ursächlich für eine Körperverletzung oder einen Todesfall bewiesen wurden.

Während mit Klagen gegen den ausländischen Hersteller zu rechnen ist, haben dessen Lieferanten bessere Chancen davon verschont zu bleiben. Zudem bieten sich vertragliche Regelungen des Gerichtsstandes zwischen dem Hersteller und dessen Lieferanten an, wenn es um das interne Haftungsverhältnis zwischen den beiden geht.

Die Seminarreihe „Geschäftstätigkeit in den USA aus rechtlicher Sicht“ greift u. a. diese Themen auf. Sie startet am 5. September 2006. Ziel ist es, deutsche Unternehmen über Vertragsgestaltung, Unternehmensgründung, Unternehmensbetrieb und Unternehmenskauf in den USA und Kanada zu informieren.

Es referiert der amerikanische Anwalt Kenneth Kilimnik, Senior International Counsel der Anwaltskanzlei Herfurth & Partner, Hannover. Er ist auch als Berater für das neue Netzwerk „German-American Dialog on Renewable Energy“ tätig.

Weitere Informationen sind abrufbar unter http://www.windConsultant.de.


Hamburg, den 24. August 2006


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an
windConsultant / Annette Nüsslein wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktion: Für Fragen steht Ihnen Frau Annette Nüsslein,
windConsultant / German-American Dialog on Renewable Energy (GADORE network), gerne zur Verfügung.

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