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Pressemitteilung windConsultant / Annette Nüsslein

Geschäftstätigkeit in den USA aus rechtlicher Sicht

Hamburg (iwr-pressedienst) - Für deutsche Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energien gibt es derzeit enorme Chancen auf dem nordamerikanischen Markt. Dies erkennen verstärkt Unternehmen aus dem Bereich der Windenergie, aber auch Biogas- und Solarfirmen. Über ein Engagement wird in der Branche nachgedacht, Geschäftsprojekte in den USA sollen ausgeweitet werden, verlässliche amerikanische Partner werden gesucht.

Dies fällt um so leichter, da die USA und Kanada den Erneuerbaren Energien einen größeren Anteil an der Energieversorgung einräumen werden. Der amerikanische Windenergieverband, AWEA, prognostiziert für 2007 zum Beispiel installierte 15.000 MW und für 2010 bereits 25,000 MW. Im Jahre 2020 sollen Windenergieanlagen mit einer Leistung von 100,000 MW Windstrom erzeugen.

Deutsche Hersteller, Zulieferer, Planer und Dienstleister sind nun gefragt, denn im amerikanischen Markt zählen jetzt langjährige Erfahrung, Kundennähe und Problemlösungskompetenz.

Doch deutsche Unternehmer sind nicht nur für ihr technisches Know-how, sondern auch für ihr vorsichtiges Agieren im Markt bekannt. Hinzu kommt, dass kulturelle und rechtliche Unterschiede zwischen Deutschland und den USA den Geschäftserfolg bestimmen können. „Geschäftstätigkeit in den USA aus rechtlicher Sicht“ ist daher das Thema einer vierteiligen Seminarreihe, die am 5. September 2006 beginnt. Eingeladen sind Unternehmen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien.

Ziel ist es, mehr Rechtssicherheit zu vermitteln in den vier Bereichen der Geschäftskultur: Vertragsgestaltung, Unternehmensgründung, Unternehmensbetrieb und Unternehmenskauf in den USA und Kanada.

Die Verfahrensschritte für alternative Energieprojekte im Stromverteilermarkt, das Umweltrecht, das Baurecht und das Flächennutzungsrecht sowie die Projektfinanzierung werden ebenfalls skizziert.

Die Unterschiede zwischen deutscher und amerikanischer Rechts- und Geschäftskultur stellt der amerikanische Anwalt Kenneth Kilimnik, Senior International Counsel der Anwaltskanzlei Herfurth & Partner in Hannover, dar. Er ist auch als Berater für das neue Netzwerk „Deutsch-Amerikanischer Dialog über die Erneuerbaren Energien“ tätig.

Er erläutert die Vertragsgestaltung und -verhandlung mit amerikanischen Partnern, aber auch den gewerblichen Rechtsschutz und die Produkthaftung. Auch das amerikanische Wettbewerbsrecht wird beleuchtet. Das Joint Venture oder auch andere Formen der Zusammenarbeit sowie der Unternehmenskauf und die Fusion sind Themen der Reihe.

Weitere Informationen sind abrufbar unter http://www.windConsultant.de.


Hamburg, den 03. Juli 2006


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an
windConsultant / Annette Nüsslein wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktion: Für Fragen steht Ihnen Frau Annette Nüsslein,
windConsultant, gerne zur Verfügung.

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Fax: 040 / 49 29 88 16
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Internet: http://www.windConsultant.de



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