Pressemitteilung REpower Systems AG
REpower Systems AG erhält 30 MW-Auftrag in Schottland
- Vertrag mit Airtricity über rund EUR 30 Mio. abgeschlossen - Errichtung von 15 Windkraftanlagen des Typs MM82
Hamburg (iwr-pressedienst) - Die REpower Systems AG (WKN 617703) hat von einem der größten britischen Windparkentwickler und -betreiber, Airtricity, einen Auftrag zur Lieferung von insgesamt 15 Windkraftanlagen des Typs MM82 (entspricht einer Gesamtleistung von 30 MW) nach Schottland erhalten. Das Gesamtauftragsvolumen für das Projekt beläuft sich auf rund EUR 30 Mio. Der Windpark bei Dalswinton in Südschottland ist das dritte Windparkprojekt von Airtricity. Der Auftrag wird ausgeführt von REpower UK Ltd. mit Sitz in Edinburgh.
Baubeginn des Windparks Dalswinton soll bereits in dieser Woche sein. Die Anlagen werden voraussichtlich in einem Jahr in Betrieb gehen und dann ca. 18.000 Haushalte mit Windstrom versorgen.
Über REpower:
Die REpower Systems AG zählt zu den führenden Herstellern von Windenergieanlagen im Onshore- und Offshorebereich. Das international agierende Maschinenbauunternehmen entwickelt, produziert und vertreibt Windenergieanlagen mit Nennleistungen von 1,5 bis 5 Megawatt und Rotordurchmessern von 70 bis 126 Metern für nahezu jeden Standort. Hinzu kommt ein umfassendes Service- und Wartungsangebot. Die ertragsstarken und zuverlässigen Anlagen werden im REpower-Entwicklungszentrum in Rendsburg konstruiert und in den Werken Husum (Nordfriesland) und Trampe (Brandenburg) gefertigt.
Mit rund 880 Mitarbeitern weltweit kann das seit März 2002 börsennotierte Unternehmen mit Hauptsitz in Hamburg auf die Erfahrungen aus der Fertigung und Installation von weltweit mehr als 1.500 Windenergieanlagen zurückgreifen. REpower ist mit Vertriebspartnern, Tochtergesellschaften und Beteiligungen in europäischen Auslandsmärkten wie Frankreich, Großbritannien, Italien, Portugal und Spanien, aber auch weltweit in Japan, China oder Australien vertreten.
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Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Aktien der REpower Systems AG (die "Aktien") dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S.- amerikanischen Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") definiert) oder für Rechnung von U.S. persons angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht, und werden nicht, gemäß dem Securities Act registriert.
Hamburg, den 26. März 2007
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die REpower Systems AG wird freundlichst erbeten.
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