EE-Richtlinie: BWE sieht gute Ansätze in RED III-Entwurf, kritisiert aber Rückschritte beim Repowering
© IWR / SchlusemannBerlin - Die Bundesregierung hat in der letzten Woche ihren Entwurf zur Umsetzung der europäischen Renewable Energy Directive (RED III) im Bundeskabinett beschlossen.
Zentrales Element des Gesetzentwurfes ist die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird. Damit können Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt den Gesetzesentwurf vom Grundsatz her und sieht darin sinnvolle Maßnahmen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus. Es bestehen aus BEW-Sicht allerdings auch einige Kritikpunkte. Besonders beim Repowering droht eine neue Verunsicherung, so der BWE.
Positiv bewertet die BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek die Regelungen zu den Beschleunigungsgebieten: “Es findet ein Systemwechsel statt. Bisherige Umweltverträglichkeits-, Natura 2000 - und artenschutzrechtliche Prüfungen werden ersetzt durch eine vorgelagerte Überprüfung von Umweltauswirkungen auf Planungsebene. Dies gilt nicht nur für Windenergieanlagen selbst, sondern auch für Neben- und Speicheranlagen. Das ist ein wichtiger Hebel, um den Ausbau der erneuerbaren Energien durch großräumige Planung zu beschleunigen und zu erleichtern”, so Heidebroek.
Zudem ist das neue Überprüfungsverfahren (Screening) innerhalb von maximal 45 Tagen ab Vollständigkeit der Unterlagen abzuschließen, bei Repowering-Projekten gemäß § 16b BImSchG innerhalb von 30 Tagen. Auch diese scharfen Fristen sind weitere Schritte zur Beschleunigung der Verfahren, so der BWE.
Kritisch sieht der Verband, dass im Kabinettsbeschluss für den Abstand zwischen Alt- und Neuanlagen bei Repowering-Projekten plötzlich die zweifache Anlagengesamthöhe Maßgabe vorgesehen ist. In der vor dem Sommer verabschiedeten Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurde dieser Abstand aber gerade erst auf die fünffache Höhe erhöht. „Wir sehen im ersten Halbjahr 2024, dass das Repowering endlich in Schwung kommt. Die nominelle Zahl der Anlagen nimmt ab, die insgesamt installierte Leistung hingegen zu. Im parlamentarischen Prozess muss dringend klargestellt werden, dass man nicht wieder hinter die Regelung der BImSchG-Novelle zurückfällt. Hier darf jetzt keine neue Verunsicherung aufkommen”, kritisiert die BWE-Präsidentin.
Kritisch schätzt der BWE zudem die vorgesehenen Änderungen im Baugesetzbuch ein. “Die Einführung eines neuen Paragraphen § 249 Absatz 6a im Baugesetzbuch passt nicht zum Kernanliegen des Gesetzes. Mit diesem Paragraphen sowie dem ebenfalls neuen § 4 Absatz 1 Satz 4 im Windenergieflächenbedarfsgesetz laufen wir Gefahr, sehenden Auges Flächen anzurechnen, die aufgrund von Höhenbegrenzungen de facto nicht für die Windenergie nutzbar sein werden. Damit konterkariert der Bund seine eigenen Flächenziele. Wir appellieren hier dringend an den Bundestag, im parlamentarischen Verfahren noch nachzubessern”, so Heidebroek.
© IWR, 2024
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