EEG: VKU begrüßt Aussetzung der Wind-Ausnahmeregel
Berlin - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den heute (06.06.2018) gefassten Beschluss des Bundestagsausschusses Wirtschaft und Energie, die Ausnahmeregel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Bürgerenergiegesellschaften zum Bau von Windenergieprojekten weiter auszusetzen.
Die Ausnahmeregel erlaubte Bürgerenergiegesellschaften, schon vor der Genehmigung ihres Vorhabens an Ausschreibungen für Onshore-Windenergieprojekte teilzunehmen. In der Praxis verzerrte diese Regel jedoch den Wettbewerb, so die Einschätzung des VKU.
Viele Bürgerenergiegesellschaften hätten darauf spekuliert, leistungsfähigere Windenergieanlagen als aktuell auf dem Markt vorhanden einsetzen zu können oder Prognosen zu sinkenden Herstellerpreisen in ihrer Kalkulation zugrunde gelegt, teilte der Kommunalverband VKU weiter. Das habe es ihnen ermöglicht, niedrigere Angebote abzugeben, sodass ein struktureller Wettbewerbsvorteil entstanden sei. Davon profitierten vor allem einige „Projektierer“, die das Konstrukt der Bürgerenergiegesellschaften in der Vergangenheit geschickt genutzt haben. Für „echte“ Bürgerenergieprojekte sei ein solches Vorgehen risikoreich gewesen, weil die Gebote rechtlich bindend sind.
Der VKU setzt sich dafür ein, diese Ausnahmeregelung endgültig abzuschaffen. Ziel sollte eine neue Regelung sein, die den Gedanken der Bürgerbeteiligung für eine bessere Akzeptanz des Windenergieausbaus in der Praxis besser unterstützt.
© IWR, 2025
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06.06.2018


