EU: Deutschland soll Netzentgeltbefreiung von Industrie zurückfordern
Berlin - Große und vor allem stromintensive Unternehmen sind häufig von der Zahlung von Netzentgelten größtenteils befreit. Deren Zahlungsbeitrag wird von den anderen Netzentgelt-Zahlern mit übernommen. Die EU hat in diesem Vorgang eine staatliche Beihilfe (Subvention) gesehen und nach sieben Jahren eine Entscheidung getroffen.
Die EU-Kommission hat heute eine sogenannte gemischte Entscheidung im EU-Beihilfeverfahren zur Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2011 bis 2013 nach dem früheren § 19 Abs. 2 S. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) erlassen. Demnach wurde die frühere Netzentgeltreduzierung zwar heute (28.05.2018) genehmigt, für einige - offenbar wenige - Altfälle kommt es hingegen zu teilweisen Rückforderungen, da die vollständige Netzentgeltbefreiung, die im Jahr 2011 eingeführt wurde, von der Europäischen Kommission nicht genehmigt worden ist. Die Bundesnetzagentur wird nun eine Berechnung für diese Altfälle vornehmen und die Summe zurückfordern.
Das aktuelle, seit 2014 geltende System der teilweisen Befreiung von Netzentgelten im Sinne des heutigen § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV ist weiterhin als staatliche Beihilfe für die deutsche Industrie anzusehen, aber diese Subventionen sind von Brüssel genehmigt.
© IWR, 2026
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EU-Windenergie-Stromerzeugung
28.05.2018



