Fadenriss vermeiden: BEE und BDEW drängen auf schnelle Umsetzung der EU-Richtlinie RED III
Berlin - Mit Ablauf der Umsetzungsfrist für zentrale Bestimmungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) am heutigen Tag (21. Mai 2025) warnen führende Energieverbände vor Verzögerungen bei der nationalen Umsetzung.
Sowohl der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) als auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordern zügige und rechtsklare Regelungen zur Sicherung des Genehmigungsfortschritts bei Erneuerbare-Energien-Projekten.
Der BEE mahnt die Bundesregierung, branchenspezifische Anforderungen abzustimmen, zu berücksichtigen und das erreichte Maß an Verfahrensbeschleunigung dauerhaft zu verankern. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter warnt vor einem Nebeneinander gegensätzlicher Vorgaben für die Genehmigungsbehörden, sollte RED III nicht zügig in nationales Recht überführt werden. Auch im Verkehrssektor sieht der BEE dringenden Handlungsbedarf, etwa mit Blick auf die Treibhausgasminderungsquote für erneuerbare Kraftstoffe.
Der BDEW betont die zentrale Rolle der RED III für Planungssicherheit und Artenschutzregelungen. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae verweist auf das Genehmigungsvolumen, das sich im Bereich Windenergie an Land von rund 4 Gigawatt im Jahr 2022 auf 8 Gigawatt im Jahr 2023 verdoppelt hat und 2024 bereits 15 Gigawatt erreichte. Neben der zügigen Umsetzung von RED III fordert der BDEW auch schnelle Fortschritte beim Wasserstoff- sowie dem Geothermie- und Wärmepumpengesetz. Ein Rückfall in alte Verfahren würde den Ausbau der Erneuerbaren erheblich gefährden. „Jede Verzögerung schwächt die Planungssicherheit für Projekte und konterkariert die ambitionierten Klimaziele“, so Andreae.
© IWR, 2026
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