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Gutachten: Blockade von Windpark in Baden-Württemberg aus der Luft gegriffen

© Ettenheimer Bürgerenergie© Ettenheimer Bürgerenergie

Ettenheim - Seit Juni 2021 liegt dem Landratsamt Ortenaukreis in Baden-Württemberg der Genehmigungsantrag für den Windpark Schnürbuck mit drei Windenergieanlagen auf dem Höhenrücken zwischen Ettenheim und Schuttertal vor. Die Anlagen sollen fünf Altanlagen ersetzen, die bereits 2021 zurückgebaut wurden.

Jüngst hat die Behörde bestätigt, dass der Windpark im Prinzip sofort genehmigungsfähig wäre - wenn nicht das Veto des Flughafens Lahr wäre. Die Betreiber des Flughafens blockieren das Projekt bislang unter Verweis auf eine Einschränkung des Flugbetriebs durch die neuen Anlagen. Demnach müssten Flugzeuge auf der Flugroute über den Windpark steiler als bisher üblich abfliegen.

Ein bei dem Fachbüro Airsight aus Berlin von den drei Projektbeteiligten in Auftrag gegebenes Gutachten belege nun aber, dass die Argumente, mit denen der Flughafen in Lahr seit fast einem Jahr die Genehmigung des Windparks Schnürbuck blockiere, aus der Luft gegriffen sind, so die Partner des Windparkprojektes. Denn in den vergangenen vier Jahren hätten insgesamt gerade einmal drei Flugzeuge vom Flugplatz Lahr kommend das Gebiet des geplanten Windparks überflogen und dabei einen Steigungswinkel von mindestens 9,5 Prozent aufgewiesen. Das sei doppelt so viel, wie für den neuen Windpark nötig wäre. Für die Gutachter sei die Sachlage eindeutig: Der neue Windpark und die dafür nötige geringfügige Anpassung des „Mindeststeiggradienten“ von jetzt 3,3 Prozent auf 4,5 Prozent hätte „keine signifikanten Auswirkungen auf den örtlichen Flugbetrieb“.

Nachdem ein Online-Treffen in der vergangenen Woche keinerlei Bewegung in das Projekt brachte, sieht Jörg Bold, Vorstand der Energiegenossenschaft Ettenheimer Bürgerenergie, nun die Politik am Zug. „Für mich ist es nicht zu verstehen, wie die grün-schwarze Landesregierung immer wieder neue Ausbau-Ziele definiert, aber wenig dafür tut, wenn es darum geht, sie wirklich einzuhalten“, so Bold. Wenn es der Ministerpräsident und die Landesregierung mit dem Ausbau der Windenergienutzung wirklich ernst meinen, dann müsse das Regierungspräsidium in Stuttgart seinen Ermessensspielraum jetzt nutzen, fordert Bold, da das Gutachten eindeutig zeige, dass weder Gründe der Flugsicherheit noch wirtschaftliche belastbare Gründe gegen die Genehmigung des Projektes sprechen.

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20.07.2022