Urteil: Oberlandesgericht Düsseldorf kippt Mischpreisverfahren für Regelenergie

Köln - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat der Klage von Next Kraftwerke entsprochen und das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt aufgehoben. Damit lebt voraussichtlich das vorher gültige Ausschreibungsverfahren auf Basis von Leistungspreisen wieder auf, teilten die Next Kraftwerke aus Köln mit.
Das Mischpreisverfahren auf dem Regelenergiemarkt stellt teilweise die Versorgungssicherheit auf dem Strommarkt vor Probleme. Nach Ansicht von Next Kraftwerke wird die Regelenergie durch das Mischpreisverfahren (aus Leistungs- und Arbeitspreis) als Stromreserve entwertet. Teilweise ist es für Marktakteure auf dem Strommarkt sogar billiger, einfach die Reserve in Anspruch zu nehmen als den Strom am normalen Markt (Intradaymarkt) einzukaufen. Wenn dann tatsächlich die Reserveleistung benötigt wird, fehlt die Kraftwerksleistung (Strommangel) und die Preise schießen in die Höhe.
Hendrik Sämisch, Gründer und Geschäftsführer von Next Kraftwerke: „Wir freuen uns, dass das OLG unserer Argumentation gefolgt ist und das Mischpreisverfahren als zu intensiven Eingriff für die Marktteilnehmer gewertet hat. Daher ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine gute Nachricht für das Stromnetz, die Netznutzer und die Energiewende. Denn das Mischpreisverfahren hat zu mehr extremen Netzsituationen geführt, die Gesamtkosten für den Regelleistungsmarkt in die Höhe getrieben und Cleantech-Lösungen benachteiligt.“
Direkt nach der Einführung im Juli 2018 hatte Next Kraftwerke, unterstützt durch andere Marktakteure und begleitet durch die Kanzlei Osborne Clarke, gegen das Mischpreisverfahren geklagt und zunächst einen Aufschub der Einführung erzielt. Im Oktober 2018 lief diese aufschiebende Wirkung aus, seitdem galt das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt.
© IWR, 2025
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22.07.2019