Vergütung: Bundesnetzagentur legt Obergrenze für Windenergie-Ausschreibungen 2020 fest
Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute den Vergütungs-Höchstwert für die Ausschreibungen Wind an Land für die Gebotstermine des Jahres 2020 auf 6,20 ct/kWh festgelegt. Die Obergrenze ist der maximale Zuschlagswert, den ein Bieter bei einer Ausschreibung für Windenergie an Land erhalten kann.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine Festlegung durch die Bundesnetzagentur eigentlich nur vor, wenn die in den Ausschreibungen erzielten Zuschlagswerte von den durchschnittlichen Stromgestehungskosten stark abweichen. Normalerweise würden die Höchstwerte auf Grundlage der höchsten noch bezuschlagten Gebote der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden ermittelt.
Weil die Höchstwerte für die Windenergie-Vergütung wegen der schwachen Teilnahme von Akteuren in den Bereich von 6,8 bis 7,8 ct/kWh geführt hätte, greift die Bundesnetzagentur ein und legt den Höchstwert auf 6,20 ct/kWh fest. Diese staatliche Festlegung auf 6,20 ct/kWh gilt für alle Ausschreibungsrunden des Jahres 2020.
Die Vergütungs-Obergrenze wurde nach Angaben der BNetzA so gewählt, dass "wirtschaftliche Gebote für alle grundsätzlich geeigneten Standorte abgegeben werden können." Grundlage ist ein Gutachten, in dem die Erzeugungskosten unter Berücksichtigung von veränderlichen Parametern mit bis zu 6,17 ct/kWh angegeben werden.
Die Festlegung wird im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur bekanntgemacht.
© IWR, 2025
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