WEA Standortgüte: FGW schließt Ringversuch zur Revision 2 der Technischen Richtlinie TR 10 ab

Berlin - Der Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e.V.) hat Ende März 2021 die Revision 2 der Technischen Richtlinie TR 10 und das Zulassungsverfahren durch den neugegründeten FGW Beirat „EEG-Kategorisierung“ für die Prüfung der sog. Zuordnungslisten verabschiedet.
Die Änderungen in der Revision 2 betreffen ausschließlich die Rahmenbedingungen für das Zulassungsverfahren für die Erstellung von Konformitätsbescheinigungen. Die Konformitätsbescheinigungen belegen die Prüfung und Validierung der Statusmeldungszuordnung einer WEA in die EEG-Verfügbarkeitskategorien, die zunächst vom Hersteller der WEA vorgenommen wurde. Das Zulassungsverfahren wurde auf eine personenbezogene Zulassung umgestellt.
Die erste Phase zum Führen eines FGW-Konformitätssiegels ist nun erfolgreich abgeschlossen. In einem ersten Ringversuch nach TR 10 Rev. 2 haben sich acht Firmen qualifiziert. Eine vollständige Zulassung wird nach FGW-Angaben durch das Bestehen eines 2. Teils im 1. Halbjahr 2022 erfolgen. Das Verfahren steht allen Interessierten offen. Bewerbungen für eine Teilnahme sind bei der FGW möglich. Der Abschlussbericht zum 1. Ringversuch TR 10 Rev. 2 kann auf der FGW-Webseite abgerufen werden.
Mit dem EEG 2017 wurde die Überprüfung der Standorterträge von Windenergieanlagen nach 5, 10 und 15 Jahren Betriebszeit eingeführt. Die FGW Technische Richtlinie 10 (TR 10) beschreibt das Verfahren zur Bestimmung der Standorterträge und Standortgüte nach den Vorgaben des EEG. Um die Vorgaben des EEG zu erfüllen, wurde ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach welchem entgangene Erträge quantifiziert werden können. Die Richtlinie stellt weiterhin die Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte im Betrieb dar und ist maßgeblich relevant für die Definition der Vergütung für die im Ausschreibeverfahren des EEG 2017 bestehenden Windenergieprojekte.
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