Windenergie: Bürgerenergie-Projekte bis 18 MW ab 2023 von Ausschreibung befreit
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Berlin - Um Bürgerenergieprojekte zu stärken und die Akzeptanz für die Energiewende zu steigern, hat die Bundesregierung zwei wichtige Neuerungen auf den Weg gebracht.
Am 01. Januar 2023 tritt bei der Windenergie an Land im Erneuerbare-Energie-Gesetz 2023 (EEG 2023) für Bürgerenergieprojekte eine Änderung im Zusammenhang mit Ausschreibungsverfahren in Kraft. Zudem startet Anfang 2023 eine neue Förderung für Onshore-Windenergieprojekte von Bürgerenergiegesellschaften.
Im Rahmen der Novelle des EEG 2023 werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften in Zukunft so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Für Windenergieanlagen an Land gilt dann eine Ausschreibungsgrenze von 18 Megawatt (MW). Zudem ist im EEG 2023 der Begriff der Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nummer 15 neu definiert.
Ziel der neuen Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen, zu fördern. Damit soll die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen, verkleinert werden. Das BMWK unterstütz mit dem Programm die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase (70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, bis max. 200.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften.
Die Förderung in Form einer anteiligen Finanzierung der Planungs- und Genehmigungskosten muss nur dann zurückgezahlt werden, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesemmissionsschutzgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde. Um finanzielle Risiken von Bürgerenergieprojekten zu reduzieren, ist es vorgesehen, dass die Gelder nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn sich herausstellt, dass das geplante Projekt nicht genehmigt werden kann.
Insgesamt umfasst die Förderung für 2023 ein Volumen von 7,5 Mio. Euro, auch für die weiteren Jahre sind Summen in der Größenordnung vorgesehen. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.
© IWR, 2024
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28.12.2022