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Binnen-Bundesländer fordern Windenergie-Quote – Bayern außen vor

Münster - Insgesamt sechs Flächenbundesländer mit unterschiedlichsten Regierungs-Parteien und Koalitionen setzen sich gemeinsam für bessere Bedingungen beim weiteren Windenergie-Ausbau ein. Es handelt sich vor allem um Bundesländer in der Mitte und im Süden Deutschlands. Nicht dabei ist Bayern.

Die Klimaschutz- und Energieminister der Länder Hessen (Regierung: CDU, Grüne), Saarland (CDU, SPD), Nordrhein-Westfalen (SPD, Grüne), Rheinland-Pfalz (SPD, Grüne), Baden-Württemberg (Grüne, SPD) und Thüringen (Linke, SPD, Grüne) fordern: "Um eine Schieflage beim Windkraftausbau zu verhindern, müssen wir auch die Wettbewerbsfähigkeit von Binnenland-Standorten in der Mitte und im Süden Deutschlands sichern." Als Lösung wird u.a. vorgeschlagen, Deutschland in zwei Windregionen aufzuteilen und einen Mindestausbau in beiden Regionen zu garantieren.

Bundesländer sorgen sich um ausgewogenen Windenergie-Ausbau
Ab 2017 soll die Förderhöhe für erneuerbare Energien über Ausschreibungen im freien Wettbewerb ermittelt werden. Aus Sorge vor ungleichen Wettbewerbsbedingungen und um einen geographisch ausgewogenen Ausbau der Windenergie in Deutschland sicherzustellen, haben die zuständigen Minister und Ministerinnen Tarek Al-Wazir (Grüne, Hessen), Anke Rehlinger (SPD, Saarland), Johannes Remmel (Grüne, Nordrhein-Westfalen), Eveline Lemke (Grüne, Rheinland-Pfalz), Anja Siegesmund (Grüne, Thüringen) und Franz Untersteller (Grüne, Baden-Württemberg) ein gemeinsames Positionspapier verfasst.

Kürzere Anfangsvergütung für windstarke Standorte
Im Rahmen des Positionspapiers fordern diese Ministerinnen und Minister, die Vergütungssystematik des aktuellen Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG), das sogenannte Referenzertragsmodell, zu modifizieren. Dies soll geschehen, um bei einer Ausschreibung die windstarken Standorte nicht zu bevorteilen. Außerdem fordern sie einen regionalen Faktor in der Ausschreibung. Eine Möglichkeit wäre, die Grundvergütung im EEG zu senken und windstarken Standorten die Anfangsvergütung für eingespeisten Strom über eine kürzere Dauer als bisher zu bezahlen. Auf diese Weise könnte es gelingen, den Wettbewerbsnachteil weniger windhöffiger Gebiete im Bietprozess um die Höhe der Anfangsvergütung teilweise auszugleichen. Für starke Standorte würden sich im Gegenzug, schneller als im derzeitigen EEG, Chancen aus der Vermarktung des erzeugten Stroms an der Strombörse ergeben.

Zwei Windregionen in Deutschland
Darüber hinaus plädieren sie für die Verankerung einer regionalen Komponente im Ausschreibungsverfahren. Dabei gehe es darum, Deutschland in zwei Windregionen zu teilen, eine im Norden und eine im mittleren und südlichen Teil Deutschlands. Beide Regionen sollen einen garantierten Anspruch auf 40 Prozent der Zuschläge erhalten. Die restlichen 20 Prozent sollen im freien Wettbewerb bleiben.
In dem Positionspapier heißt es weiter: "Alle Standorte werden dann in einer deutschlandweiten Auktion angeboten, so dass ein wettbewerbsstarker Markt gewährleistet bleibt. Aber es wird sichergestellt, dass jeweils 40 Prozent des Zuschlags den kostengünstigsten Standorten sowohl in den norddeutschen als auch in den mittel- und süddeutschen Bundesländern erteilt wird. Der Zuschlag für die restlichen 20 Prozent erfolgt unabhängig von der regionalen Zuordnung. Dies entspricht der Verteilung des Windenergiezubaus der letzten Jahre."

Ausbau der Windenergie im Binnenland kommt ansonsten zum Erliegen
„Andernfalls“, so die Ministerinnen und Minister, „würde der Ausbau der Windenergie in den mittleren und südlichen Bundesländern weitgehend zum Erliegen kommen.“
Die Länder bekräftigen, dass aus ihrer Sicht Windkraftanlagen in ganz Deutschland notwendig sind, um die Energiewende zum Erfolg zu bringen und die Klimaschutzziele zu erreichen. Dem regionalen Stromverbrauch müsse auch eine regionale Stromerzeugung gegenübergestellt werden: „Ein ausgewogener Ausbau der Windenergie erlaubt einen effizienteren Netzausbau, er sorgt für eine über das Bundesgebiet verteilte Wertschöpfung sowie gerechtere Lastenteilung, und er leistet einen Beitrag zur Versorgungssicherheit, weil die meteorologische Abhängigkeit der Windstromerzeugung breiter gestreut wird.“
Mit ihren Vorschlägen gehen die sechs Länder jetzt in die anstehenden Diskussionen auf Bundesebene um die künftigen Ausschreibungsbedingungen für die Vergütung von Windstrom im EEG, das in den kommenden Monaten novelliert werden soll.

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22.05.2015

 



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