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Offshore-Windenergie: Koalition einigt sich auf Kompromiss

Berlin – Bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben sich die Koalitionsparteien von Union und SPD nun offenbar in einigen Fragen auf Nachbesserungen und Anpassungen geeinigt. Es geht dabei um den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie, um Ausnahmen bei der EEG-Umlagezahlung für die stromintensive Industrie sowie um Mieterstrom aus erneuerbaren Energien.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Dr. Michael Fuchs twitterte noch am Montagabend (04.07.2016), dass das EEG 2016 "spät aber nicht zu spät" in trockenen Tüchern gebracht worden sei. Die Verhandlungen waren da gerade abgeschlossen.

Detaillierter Ausbauplan für die Offshore-Windenergie
Berichten zufolge, die sich auf Angaben aus Koalitionskreisen berufen, ging es bei den letzten Details vor allem um den genauen Ausbaupfad für die Offshore-Windenergie. So sollen nun im Übergangszeitraum von 2021 bis 2025 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Kapazität von 3.100 Megawatt (MW, zuvor: 2.920 MW) errichtet werden. Ab 2026 sollen jährlich 840 MW neu errichtet werden. Zielmarke sind 15.000 MW Offshore-Windleistung bis zum Jahr 2030. Auch seien die Größen beim Einstieg in die Ausschreibungen bei der Offshore-Windkraft festgelegt worden. Für die erste Ausschreibung am 1. März 2017 sind demnach 1.700 MW vorgesehen, am 1. März 2018 sollen weitere 1.400 Megawatt ausgeschrieben werden. In 2021 und 2022 sollen jeweils nur 500 MW angeschlossen werden. 2021 ist dabei ausschließlich Ostseeprojekten vorbehalten. In 2022 könnten evtl. weitere 250 MW in der Ostsee vorrangig ans Netz gehen. 2023 bis 2025 sollen dann pro Jahr 700 MW und ab 2026 jährlich 840 MW angeschlossen werden.

EEG-Umlage: Industrieausnahmen werden ausgeweitet - Mieterstrom auch umlagefrei
Die Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen soll den Berichten zufolge weiter ausgeweitet werden. Bestimmte Firmen, die bis 2014 von der Ökostromumlage befreit waren, dann aber dieses Privileg verloren, zahlen künftig nur 20 Prozent EEG-Umlage, heißt es.
Zudem sei auf Wunsch der SPD auch ein sogenanntes Mieterstrom-Modell eingearbeitet worden. Mieter sollen aus hauseigenen Ökostrom-Anlagen Strom beziehen können, ohne dafür eine EEG-Umlage zahlen zu müssen. Details wurden nicht festgelegt, Vermieter und Mieter müssten die Konditionen frei aushandeln. Für Freitag ist die Verabschiedung im Bundestag angesetzt. Der Bundesrat könnte das EEG noch verzögern.

© IWR, 2016

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05.07.2016

 



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