Wind und Solar weiter auf Erfolgskurs: Erste Wind- und Solar-Ausschreibung 2025 wieder deutlich überzeichnet
© Adobe StockBonn, Berlin - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der Ausschreibungen Windenergie an Land sowie Aufdach-Solaranlagen veröffentlicht. Gebotstermin war der 01. Februar 2025. In beiden Ausschreibungen wurde das Ausschreibungsvolumen deutlich überschritten. Damit setzt sich der Erfolgstrend des Vorjahres fort.
Die BNetzA hat die Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solaranlagen des zweiten Segmentes) der ersten Ausschreibungsrunde 2025 bekannt gegeben. BNetzA-Präsident Klaus Müller ist mit den Ergebnissen zufrieden und sieht den Ausbau der Erneuerbaren Energien auf Kurs. Der Bundesverband Windenergie (BWE) kritisiert jedoch die lange Zeit zwischen dem Stichtag der Ausschreibung (01.02.2025) und der Veröffentlichung der Ergebnisse und fordert ein höheres Tempo von der BNetzA.
NRW führt Wind an Land-Ausschreibung mit deutlichem Abstand an
Im Rahmen der Wind an Land-Ausschreibung mit einer ausgeschriebenen Menge von 4.094 MW wurden 506 Gebote mit 4.896 MW eingereicht. Das Ausschreibungsvolumen wurde damit um 20 Prozent überschritten. Die BNetzA erteilte 422 Zuschläge mit 4.094 MW. Sechs Gebote wurden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Die BNetzA hatte das Ausschreibungsvolumen wie bereits bei der vorherigen Ausschreibungsrunde im November 2024 im Vorfeld nicht reduziert, da sich durch die hohe Anzahl an neuen gemeldeten Genehmigungen eine Überzeichnung angedeutet hatte.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte schwanken zwischen 5,62 Cent/kWh und 7,13 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist gegenüber der Vorrunde auf 7,00 Cent/kWh leicht gesunken (Vorrunde: 7,15 Cent/kWh).
In der regionalen Differenzierung führt Nordrhein-Westfalen mit 1.266 MW und 145 Zuschlägen mit deutlichem Abstand vor Projekten in Niedersachsen (475 MW, 49 Zuschläge), Brandenburg (443 MW, 43 Zuschläge) und Sachsen-Anhalt (334 MW, 34 Zuschläge). Die wenigsten Zuschläge gingen nach Sachsen mit 57,8 MW. Im Saarland, Berlin, Hamburg und Bremen wurden keine Projekte bezuschlagt.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. Mai 2025 statt.
NRW auch bei Solar-Ausschreibung führend
Bei den Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solaranlagen des zweiten Segments) lag der Wettbewerb auf einem ähnlichen Niveau wie in der Vorrunde. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 315 Megawatt (MW) reichten die Bieter 169 Gebote mit 369 MW ein. Damit lag auch bei der Solarausschreibung das eingereichte Gebotsvolumen um fast 20 Prozent über dem Ausschreibungsvolumen. Davon konnte die BNetzA 143 Geboten mit einem Volumen von 317 MW einen Zuschlag erteilen. 17 Gebote mussten vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.
Es durften Gebote eingereicht werden, die eine Leistung von größer als 1 MW bis zu 20 MW umfassen. 88 der erteilten Zuschläge gehen an Gebote mit einer Gebotsmenge bis 2 MW. Das größte Gebot hatte ein Volumen von 12 MW.
Die Zuschlagswerte bewegen sich zwischen 7,90 Cent/kWh und 9,69 Cent/kWh. Im Durchschnitt ergibt sich ein Zuschlagswert von 9,10 Cent/kWh (Vorrunde: 9,04 Cent/kWh). Der Höchstwert liegt bei 10,40 Cent/kWh und damit deutlich darüber.
Regional gesehen entfällt auch bei der Solarausschreibung das höchste Zuschlagvolumen auf Nordrhein-Westfalen (78 MW, 29 Zuschläge), gefolgt von Niedersachsen (49 MW, 20 Zuschläge), Sachsen-Anhalt (35 MW, 16 Zuschläge) und Bayern (33 MW, 18 Zuschläge).
Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden findet am 1. Juni 2025 statt.
Hinweis zur EEG-Vergütung
Der erzeugte EEG-Wind- und Solarstrom muss an der Strombörse verkauft werden. Liegt der Erlös für den verkauften Wind- oder Solarstrom an der Börse über dem Zuschlagswert bzw. der Mindestvergütung (z.B. Mindestvergütung Wind: 5,62 Cent/kWh / Solar: 7,90 Cent/kWh), dann wird das EEG-Konto gar nicht belastet. Fällt der verkaufte Wind- oder Solarstrom an der Börse unter den Mindestvergütungs-Wert, dann wird nur die Differenz zur Mindestvergütung / Zuschlagspreis über das EEG-Konto erstattet.
BWE und VDMA-Power Systems begrüßen Ergebnis der Wind-Ausschreibung - neue Bundesregierung in der Pflicht
Der BWE begrüßt die Zuschläge der Wind an Land-Ausschreibung und sieht darin eine Bestätigung des energiepolitischen Ausbaupfades sowie einen starken industriepolitischen Impuls für die gesamte Wertschöpfungskette. „Erfahrungsgemäß werden Zuschläge nach durchschnittlich 24 Monaten umgesetzt. Aus dem Aufwärtstrend bei Genehmigungen und Ausschreibungen der Windenergie an Land werden mehr Beschäftigung und höhere Wertschöpfung in der Hersteller- und Zuliefererkette resultieren. Die neue Bundesregierung hat es in der Hand, diesen Erfolg fortzusetzen, indem sie Planungssicherheit gewährleistet”, so BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.
Kritisch sieht der BWE die erneut sehr lange Zeit zwischen Stichtag und Bekanntgabe der Ergebnisse. "Dass es gute zwei Monate dauert, bis die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsergebnisse veröffentlicht, ist nicht akzeptabel. Derart lange Wartezeiten bremsen die Projektrealisierung unnötig aus. Wir rechnen für das ganze Jahr mit einer starken Teilnahme an den Ausschreibungsrunden. Die Bundesnetzagentur muss dringend schneller werden", ergänzt Heidebroek.
Ähnlich wie die BWE-Präsidentin stuft auch Dr. Dennis Rendschmidt Geschäftsführer des VDMA Power Systems das Ausschreibungsergebnis im Windsektor ein, für den die erneute Überzeichnung zeigt, dass der Wettbewerb funktioniert, wenn die Rahmenbedingungen für die Projekte stimmen. „Die neue Bundesregierung muss einen ambitionierten sowie verlässlichen gesetzlichen Ausbau und planbare Rahmenbedingungen sicherstellen. Nur so lassen sich die erreichten Erfolge für die Windenergie an Land fortführen – zugunsten von Klimazielerreichung, Versorgungssicherheit und sinkenden Strompreisen. Die Hersteller und Zulieferer der Windindustrie stehen bereit, die Projekte auch zu beliefern“, so Rendschmidt.
© IWR, 2025
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