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Pressemitteilung EE.SH / Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH

Von Beweislast und Messverfahren: Online-Seminar der Netzwerkagentur EE.SH über Zivilklagen und Schallmessungen

Abstand zwischen Windkraftanlagen und Häusern - Streitpunkt und Gegenstand von Schallmessungen<br />
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Abstand zwischen Windkraftanlagen und Häusern - Streitpunkt und Gegenstand von Schallmessungen
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Husum (iwr-pressedienst) - Eine bestandskräftige Genehmigung für den Betrieb einer Windkraftanlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Genehmigung) schützt nicht vor Klagen – das mussten viele Anlagenbetreiber spätestens nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein vom Juni 2019 feststellen. Damals hatten die Richter geurteilt, dass genau untersucht werden muss, ob Mindestabstände und technische Standards eingehalten werden, bevor um eine Klage abzuweisen ist. Im Zweifelsfall muss vor Ort nachgemessen werden, wenn Anwohner meinen, die Anlagen würden sie beeinträchtigen.

In einem Webinar der Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (EE.SH) erläuterte Rechtsanwalt Markus Sawade aus Kiel den 49 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dass Windenergieanlagen-Betreiber sich deshalb darauf einstellen müssen, dass im Fall einer Zivilklage die Beweislast bei ihnen liegt. Möglicherweise müssen Schall, Schattenwurf und weitere Parameter noch einmal einzeln geprüft und auch der gesammelte Einfluss noch einmal begutachtet werden. Gegebenenfalls kann der Betreiber verpflichtet werden, die Anlage so zu betreiben, dass sie leiser ist – wie er das macht, ist ihm selbst überlassen.

Zur Verringerung von Schallemissionen gibt es inzwischen viele technische Möglichkeiten, auf die der zweite Referent des Webinars, Axel Sachse, einging. Sachse ist Ingenieur bei DNV GL im Kaiser-Wilhelm-Koog. Das Zertifizierungsunternehmen DNV GL erstellt unter anderem Schall-Gutachten. Sachse berichtete, dass so genannte „Serrations“, kleine Sägezähne an der Flügelkante des Rotors, eine Windenergieanlage um bis zu 3 Dezibel am Immissionsort leiser machen können.

Der Fokus seines Vortrags lag jedoch auf den Erfahrungen nach der Einführung eines neuen Berechnungsverfahrens für Schallprognosen. Beim so genannten „Interimsverfahren“ wurde die Vereinfachung des bisher angewandten Alternativen Verfahrens, nur eine Frequenz bei der Immissionsprognose zu betrachten, als nicht mehr ausreichend zurückgenommen. Die Schallimmissionsprognose wird nun je Oktave mit dem jeweiligen Oktav-Schallleistungspegel durchgeführt, da die unterschiedlichen Frequenzen des Windenergieanlagengeräusches in der Atmosphäre auch unterschiedlich gedämpft werden.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) startete mit Inkrafttreten der LAI-Hinweise und des Interimsverfahrens ein Überwachungskonzept für Alt-Anlagen. Daraus habe sich bisher aber nur wenig Handlungsbedarf ergeben, berichtete Sachse. Die spektral nachgerechneten Immissionswerte lagen in den meisten Fällen nur geringfügig über den mit der alten Methode berechneten Prognosen. Einige Gemeinden haben allerdings Schwierigkeiten, Neubaugebiete in der Nähe bestehender Windparks auszuweisen. Nach der alten Berechnungsmethode war die prognostizierte Schallimmissionsbelastung der potentiellen Gebiete unterhalb der Immissionsrichtwerte (IRW), nach der neuen Methode werden höhere Vorbelastungswerte als die IRW prognostiziert.

Es zeigte sich anschließend, dass auch das Format eines Webinars durchaus lebhafte Diskussionen zulässt. Wie viel Schall ist zumutbar für die Anwohner, wie viele Prognosen, Prüfungen und Messungen sind zumutbar für die Betreiber? Die rechtlichen Auseinandersetzungen werden weitergehen, doch eine beruhigende Botschaft hatte Markus Sawade für die Anlagenbetreiber unter den Zuhörerinnen und Zuhörern: „Eine Betriebsuntersagung ist nicht möglich, wenn alle Schritte des Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG durchlaufen wurden.“ Dies werde außerdem in wenigen Wochen vereinfacht, wenn das Planungssicherstellungsgesetz in Kraft tritt. Demnach gilt auch eine Einsehbarkeit der Pläne im Internet als Öffentlichkeitsbeteiligung, eine physische Auslegung von Plänen in Ämtern oder Gemeinden wäre dann nicht mehr notwendig.

Das Webinar „windWERT aktuell – Akzeptanz der Windenergie“ wird am 18. Juni wiederholt.

Weitere Informationen: www.ee-sh.de


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Husum, den 29. Mai 2020


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an EE.SH - Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein / Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH wird freundlichst erbeten.


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EE.SH - Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein
Dr. Matthias Hüppauff
Mail: info@ee-sh.de


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25813 Husum
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Fax: +49 (0)4841 6685-16

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