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Konzept: Habeck legt Arbeitspapier zum Industriestrompreis vor

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Berlin - Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat am letzten Freitag (05.05.2023) ein Arbeitspapier zum Industriestrompreis vorgelegt. Das Konzept unter dem Titel „Wettbewerbsfähige Strompreise für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland und Europa sicherstellen“ schlägt einen zweistufigen Industriestrompreis vor.

Habeck will nun mit verschiedenen Akteuren wie dem Bündnis Zukunft der Industrie, den Energie- und Wirtschaftsministern der Länder sowie Parlamentsvertretern zeitnah den Austausch über den Vorschlag suchen.

„Es ist uns mit den Energiepreisbremsen gelungen, die Lage zu stabilisieren, aber das Erreichte dürfen wir jetzt nicht gefährden. Deutschland braucht seine Grundstoffindustrien genauso wie neue Zukunftsindustrien. Die deutsche Industrie hat sich auf den Weg gemacht und ist bereits dabei ihre Prozesse umzustellen, die es für eine klimaneutrale Produktion weltweit braucht. Auf diesen Weg müssen wir unterstützen, denn dieser Weg sichert uns auch in Zukunft einen starken wettbewerbsfähigen Standort mit nachhaltigen Arbeitsplätzen“, so Habeck.

Um wettbewerbsfähige Strompreise sicherzustellen, schlägt das Konzept zwei Schritte vor. Langfristig soll die Industrie über eine Reihe von Maßnahmen von günstigem Strom aus Erneuerbaren Energien profitieren. Der massive Ausbau von Erneuerbaren Energien soll dabei mit intelligenten Instrumenten für den direkten Zugang der Industrie zu billigem grünem Strom gekoppelt werden.

Um Industrieunternehmen den Zugang zu kostengünstigen Erneuerbaren Energien zu ermöglichen, soll Strom aus neuen EE-Anlagen zu Preisen nahe an den Gestehungskosten an die Industrie weitergereicht werden. Dies setzt EE-Anlagen voraus, die mittels Contracts for Difference (CfD) finanziert werden. Zugleich soll der Abschluss von PPAs von EE-Erzeugern mit Industriepartnern mit Bürgschaften abgesichert werden, um die Risikoprämien dieser Verträge zu reduzieren (norwegisches Modell).

„Wir können aber nicht warten, bis die Langfristmaßnahmen greifen. Wir müssen die Brücke, die wir mit den Energiepreisbremsen gebaut haben, verlängern“, so Habeck. Deshalb sei ein Brückenstrompreis notwendig, der die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Unternehmen in den 20er-Jahren sowie Arbeitsplätze und Standorte absichere. Das Ministerium schlägt daher einen Brückenstrompreis von 6 ct/kWh für einen klar definierten Empfängerkreis vor; konkret: Unternehmen sollen bei Börsenstrompreisen über 6 ct/kWh die Differenz erstattet bekommen. Maßgeblich ist dabei der durchschnittliche Börsenstrompreis in dem jeweiligen Jahr. Die Unternehmen haben somit weiterhin den Anreiz, Strom möglichst kostengünstig und somit marktdienlich zu beschaffen. Zudem wird der Brückenstrompreis nur auf 80Prozent des Verbrauchs Anwendung finden; das soll Effizienzanreize schaffen.

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08.05.2023