Landesplanung: NRW plant umfassende Änderungen bei Windenergie
© Tim Siegert, batcam.de - Fotolia
Münster – Am 8. Februar 2017 ist nach mehr als vier Jahren Planungszeit der neue Landesentwicklungsplan NRW (LEP) in Kraft getreten. Darin sind umfangreichere planerische Vorgaben für den weiteren Ausbau der Windenergie festgesetzt, die in der Windenergiebranche auf breite Zustimmung gestoßen sind. Die neue NRW-Landesregierung hat nun einen Änderungsentwurf für den LEP NRW vorgelegt, in dem die Rahmenbedingungen für die Windenergie deutlich beschnitten werden.
Das bedeutet konkret, dass für Windenergieanlagen künftig ein pauschaler Abstand von 1.500 m zu allgemeinen und reinen Wohngebieten zugrunde gelegt werden soll. Zudem wird die Öffnung von Waldgebieten für die Windenergie aufgehoben. Auch die Vorgaben für den Umfang von Flächenfestlegungen für die Windenergienutzung in den Regierungsbezirken entfallen in dem Änderungsentwurf zum LEP.
© IWR, 2026
EnBW fokussiert sich auf Deutschland-Geschäft: EnBW verkauft schwedisches Wind- und Solarunternehmen an Eurowind Energy
Repowering in Nordhessen: Naturstrom ersetzt vier Altanlagen mit 2,5 MW durch zwei Anlagen mit 14 MW
Qualitas Windpark-Pipeline wächst: Qualitas Energy nimmt Windpark Nachtsheim-Luxem in Rheinland-Pfalz vollständig in Betrieb
Wpd-Projektpipeline über 1 GW in Deutschland: Wpd sichert sich 156,9 MW in stark überzeichneter Windenergie-Ausschreibung
Alterric mit vollem Erfolg bei BNetzA-Ausschreibung: Alterric sichert sich Zuschlag für alle sechs eingereichten Projekte mit 242 MW
Das könnte Sie auch noch interessieren
Energieberufe.de - Das digitale Berufslexikon der Energiewirtschaft
Tagesaktuelle Solarstrom-Erzeugung in Europa live
Jobticker - Neuzugänge Energiejobs
20.04.2018


