Landesplanung: NRW plant umfassende Änderungen bei Windenergie
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Münster – Am 8. Februar 2017 ist nach mehr als vier Jahren Planungszeit der neue Landesentwicklungsplan NRW (LEP) in Kraft getreten. Darin sind umfangreichere planerische Vorgaben für den weiteren Ausbau der Windenergie festgesetzt, die in der Windenergiebranche auf breite Zustimmung gestoßen sind. Die neue NRW-Landesregierung hat nun einen Änderungsentwurf für den LEP NRW vorgelegt, in dem die Rahmenbedingungen für die Windenergie deutlich beschnitten werden.
Das bedeutet konkret, dass für Windenergieanlagen künftig ein pauschaler Abstand von 1.500 m zu allgemeinen und reinen Wohngebieten zugrunde gelegt werden soll. Zudem wird die Öffnung von Waldgebieten für die Windenergie aufgehoben. Auch die Vorgaben für den Umfang von Flächenfestlegungen für die Windenergienutzung in den Regierungsbezirken entfallen in dem Änderungsentwurf zum LEP.
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