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Schnellerer Windenergie-Ausbau: Neuer Senat am Gerichtshof soll Verfahren in Baden-Württemberg beschleunigen

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Stuttgart - Um die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Ausbau der Windkraft zu verkürzen, hat das Land Baden-Württemberg beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Spezialsenat eingerichtet. Der sogenannte Infrastruktur-Senat soll alle Auseinandersetzungen über den Bau, den Betrieb oder Änderungen von Windkraftanlagen behandeln.

Vor dem sog. Infrastruktur-Senat am Verwaltungsgerichtshof landen künftig alle Auseinandersetzungen über den Bau, den Betrieb oder Änderungen von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Anders als bislang ist das Gericht damit nicht erst als Berufungsinstanz zuständig. Besetzt ist der neue Senat künftig normalerweise mit drei, bei Normenkontrollverfahren auch fünf Berufsrichtern.

Der soll sich aber nicht nur mit der Windkraft, sondern unter anderem auch mit Bahnvorhaben befassen können. Einen solchen Schritt hatte die Landesregierung mit einem Expertengremium zum Thema Klimaschutz beraten.

Der Senat sei ein wichtiger Beitrag der Justiz zur Verfahrensbeschleunigung bei Großprojekten, sagte Landesjustizministerin Marion Gentges: „Im europäischen Vergleich dauern deutsche Infrastruktur-Projekte länger als in anderen Ländern“, sagte sie weiter. Lange Verfahrensdauern seien allerdings bereits jetzt ein Standortnachteil im internationalen Wettbewerb. Die Gerichte allein könnten dieses Problem aber nicht lösen.

Um den Windkraftausbau in Baden-Württemberg voranzutreiben hat die Landesregierung zudem eine Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien eingerichtet. Sie arbeitet daran, die Planungs- und Genehmigungsdauer für Windenergieanlagen zu verkürzen. Zielvorgabe ist es, die Voraussetzungen für den Bau von bis zu 1.000 neuen Windkraftanlagen zu schaffen.

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10.08.2022