Wasserstoffwirtschaft: Nationaler Wasserstoffrat übergibt Aktionsplan an Bundesregierung
Berlin - Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) hat den „Wasserstoff-Aktionsplan Deutschland 2021-2025“ an Kanzleramtschef Prof. Dr. Helge Braun übergeben.
Das Beratungsgremium war im Juni 2020 gemeinsam mit dem Beschluss der Nationalen Wasserstoffstrategie berufen worden, um die Bundesregierung durch Vorschläge und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Wasserstoffstrategie zu beraten und zu unterstützen.
Der Aktionsplan gliedert sich in drei Teile: Zunächst wird die Ausgangslage mit Blick auf Klimaschutzziele, Industriepotenziale und rechtliche Rahmenbedingungen diskutiert. Der zweite Teil fasst die Diskussion um den zu erwartenden Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft bis zum Jahr 2030 zusammen - getrennt nach Bedarfen, Aufkommen und notwendiger Infrastruktur. Der dritte Teil leitet konkrete, nach Dringlichkeit priorisierte Handlungsempfehlungen zur effizienten Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie ab.
„Es geht darum, den Wasserstoff-Markthochlauf entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu realisieren - also von der Erzeugung über die Speicherung und den Transport bis hin zu den Anwendungen sowie einer qualifizierten Zulieferindustrie“, so die NWR Vorsitzende Katherina Reiche. „Wir verstehen den Aktionsplan als Blaupause für ein Regierungsprogramm zum Thema Wasserstoff nach der Bundestagswahl im September. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist aus unserer Sicht unerlässlich, um die noch einmal verschärften Klimaziele erreichen zu können“, so Reiche weiter.
Der NWR hat in dem Aktionsplan 80 Einzelmaßnahmen vorgeschlagen und auch in eine zeitliche Priorisierung gebracht. Dabei sind aus NWR-Sicht insbesondere die erforderlichen Entscheidungen für die Industrie sehr kurzfristig zu treffen. An erster Stelle steht dabei die Verfügbarkeit grünen Wasserstoffs, gefolgt von der Erfassung des CO2-Fußabdrucks der in den industriellen Verfahren eingesetzten Gase durch die Einführung einheitlicher Herkunftsnachweise. Auch bei staatlichen Förderinstrumenten zeigt der Aktionsplan kurzfristige Entwicklungsbedarfe auf.
Im Verkehrssektor sehen die NWR-Mitglieder kurzfristigen Handlungsbedarf innerhalb der kommenden beiden Jahre. Neben Standardisierungsaspekten und Fragen des regulatorischen Rahmens der EU geht es dabei vor allem um den Aufbau einer europaweiten Tankstelleninfrastruktur und den staatlich unterstützten Aufbau einer Zulieferindustrie.
Der NWR zeigt in dem Aktionsplan auch den Handlungsbedarf beim regulatorischen Rahmen auf. Besonderes Augenmerk legt er auf einen geeigneten Preisanreiz: „Erstens muss die CO2-Bepreisung in allen Sektoren gestärkt, zweitens der Strompreis von der EEG-Umlage befreit und drittens die Stromsteuer deutlich reduziert werden“, so Reiche.
© IWR, 2026
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