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Schleswig-Holstein: EEG und Ausbau-Moratorium belasten Windbranche

Husum – Das Jahr 2015 war für die Windindustrie in Deutschland mit einem Nettozubau von 3.536 MW Onshore noch das zweit beste Jahr der Branche. Mit Blick auf die weitere Entwicklung des Marktes werden die Zukunftssorgen der Branche jedoch größer.

Grund ist der anstehende EEG-Systemwechsel von einem Vergütungs- auf ein Ausschreibungssystem, der zu einem deutlichen Verlust der Marktdynamik führen dürfte. In Schleswig-Holstein sorgt zudem die Neuaufstellung der Landesplanung in der Windbranche für Katerstimmung. Das wurde auf der 8. Mitgliederversammlung des Branchenclusters windcomm schleswig-holstein e. V. deutlich.

Windbranche in Schleswig-Holstein befürchtet Benachteiligungen durch EEG-Regelungen
Beim Thema Ausschreibungen belasten die unklaren Bedingungen bei kleineren Projekten (De-Minimis-Regel) und die Ausgestaltung des Referenzertragsmodells die weitere Entwicklung der Branche. „Wir fürchten nicht den Markt, sondern die Politik“, so Hauke Großer von der Arge Netz, einer Erzeuger- und Vermarktungsgesellschaft für erneuerbare Energie auf der Mitgliederversammlung. „Hier im Norden können wir Windstrom schon jetzt zu marktfähigen Preisen produzieren. Es darf nicht sein, dass man einerseits mehr Marktaktivität verlangt, andererseits aus politischen Gründen grüne Energie aus Süddeutschland stärker fördert und den schleswig-holsteinischen Windstrom benachteiligt. Er kann hier im Vergleich zum gesamten Bundesgebiet am günstigsten produziert werden!“

Einschränkungen beim Repowering verschärfen Ausbau-Moratorium
Auch die Entwicklungen in der Landesplanung in Schleswig-Holstein werden von der Windbranche mit Sorge verfolgt. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hatte im vergangenen Jahr, nachdem die Windenergie-Regionalpläne durch ein Verwaltungsgerichtsurteil gekippt worden waren, die Genehmigung für neue Windkraftanlagen bis zur Neuaufstellung der Landesplanung (Ziel: 2017) auf Ausnahmen reduziert. Weiter verschärft hat sich die Planungs- und Genehmigungssituation in Schleswig-Holstein aus Branchensicht durch die aktuelle Auslegung beim Repowering. Repowering-Anträge werden wie Anträge auf Neubau behandelt. Für Bestandsanlagen bedeutet dies, dass sie vom Repowering ausgeschlossen sind, wenn sie außerhalb der neu zu definierenden Vorranggebiete für Windkraftanlagen liegen oder nicht den aktuellen Abstandregeln entsprechen, so Dr. Jürgen Punke von der Anwalts- und Wirtschaftsprüferkanzlei Take Maracke & Partner aus Kiel. Es sei juristische Phantasie nötig, um Regelungen zu finden, die ein Repowering in Zukunft auch dort möglich machten, wo es nicht der Landesplanung entspreche.

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© IWR, 2016

08.02.2016

 



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