Windenergie Standortgüte: TÜV Süd absolviert erfolgreich ersten Ringversuch zur TR10

München - Der TÜV Süd hat den ersten Ringversuch zur „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ nach der Technischen Richtlinie TR 10 erfolgreich abgeschlossen.
Das geht aus dem Ergebnisbericht hervor, den die Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW) veröffentlicht hat. Der erfolgreiche Abschluss von zwei Ringversuchen ist Voraussetzung für das Führen eines FGW-Konformitätssiegels. Der zweite Ringversuch findet im 1. Halbjahr 2022 statt.
Die FGW TR10 definiert Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standorterträge und der Standortgüte von Windenergieanlagen (WEA) auf der Grundlage der Betriebsdaten. Die Überprüfung ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 nach 5, 10 und 15 Jahren durchzuführen. Die Grundlage für die Berechnung der Standortgüte sind die Betriebszustände bzw. Status Codes einer WEA. Die FGW TR10 definiert fünf Kategorien, denen die Status Codes zugeordnet werden müssen. Die Zuordnung der Status Codes hat erheblichen Einfluss auf die Vergütung nach EEG 2017 und damit auf den Ertrag einer Windenergieanlage. Aus diesem Grund ist nach TR 10 die Überprüfung durch eine konformitätsbewertende Stelle erforderlich.
„Die Aufgabenstellung war anspruchsvoll. Das zeigt sich auch daran, dass sich nicht alle Teilnehmer für die zweite Runde qualifizieren konnten“, so Roman Friedl vom Wind Service Center der TÜV Süd Industrie Service GmbH in Regensburg. Bereits im Juni 2021 wurden Roman Friedl und sein Kollege Henri Avila vom Beirat EEG-Kategorisierung als erste Personen für die Validierung von Zuordnungslisten der Statusmeldungen einer WEA nach FGW TR10 zugelassen. Das schließt die Berechtigung ein, die entsprechenden Zertifikate auszustellen.
© IWR, 2025
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