Windenergie und Artenschutz: Verband mahnt Überarbeitung der Artenschutz-Förderrichtlinie an
Berlin - Das Bundesministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (BMUV) hat jetzt die erste Förderrichtlinie für das Nationale Artenhilfsprogramm (nAHP) vorgelegt.
Ziel des Programms ist es, den Ausbau der Erneuerbaren Energien besser mit dem Artenschutz in Einklang zu bringen. Der Bundesverband Windenergie (BWE) hält die Förderrichtlinie in der vorliegenden Fassung jedoch für ungeeignet, dazu einen bedeutenden Beitrag zu leisten.
“Artenschutz braucht klare und einheitliche Vorgaben. Daher hat die Branche die Einführung des nAHP begrüßt. Die nun vorgestellte Förderrichtlinie erweist dem Programm nach unserer ersten Einschätzung jedoch einen Bärendienst. Statt wirksamer Maßnahmen werden Gelder nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Zudem trägt keines der genannten Projekte zu einem wirksamen Schutz der Bestände bedrohter Arten bei. Somit wird die größte Chance des nAHP vertan”, so BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.
Konkret kritisiert der BWE, dass mit der Förderrichtlinie ein Konfliktnarrativ geschaffen wird. D.h., dass dem Ausbau der erneuerbaren Energien fortwährend implizit unterstellt wird, allein Lebensraum und Erhaltungsstatus der Arten zu bedrohen. So werde es nicht gelingen, Ausbau und Erhaltung miteinander in Einklang zu bringen, so der BWE.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist, dass die Fördermittel nicht zielgerichtet verteilt werden. Die für den Schutz besonders betroffener Arten bereitgestellten 14 Mio. Euro fließen laut BWE nicht in effektive Maßnahmen zur Populationssicherung, sondern werden über eine Vielzahl an Maßnahmen und Arten, die ganze 13 Seiten füllen, breit gestreut. Dies berge die Gefahr eines Flickenteppichs aus nicht miteinander koordinierten Kleinstmaßnahmen, die im Endeffekt zu wenig für tatsächlichen Artenschutz leisten. Hier müsse eine klare Fokussierung auf die nachweislich wirksamen Maßnahmen für die genehmigungsrelevanten Arten erfolgen, so der Verband.
Derzeit führt das BfN nach BWE-Angaben auf seiner Website sechs Projekte auf, die gefördert werden. Davon ist nach Einschätzung des Verbandes keines geeignet, konkret zur Verbesserung des Erhaltungszustands einer Art beizutragen. Eine Untersuchung zur Vogelgrippe zum Beispiel habe keinen Bezug zu den Erneuerbaren Energien. Daneben werde auch ein Projekt zur Habitatmodellierung gefördert. Hierbei handele es sich jedoch um die Schaffung der naturschutzfachlichen Grundlagen für eine sachgemäße Planung. Dies stelle eine allgemeine Aufgabe dar, die aus anderen Mitteln zu fördern sei, so der Verband.
“In ihrer jetzigen Form ist die Förderrichtlinie nicht geeignet, einen wirksamen Beitrag zur Vermählung von Populationsschutz und Ausbau der erneuerbaren Energien zu leisten. Viel hilft eben nicht viel. Was es stattdessen braucht, ist die zielgerichtete Zuteilung von Geldern in Projekte und Maßnahmen, die tatsächlich einen wirkungsvollen Beitrag zum Populationsschutz leisten können“, so Heidebroek. „Das nAHP bietet die große Chance eines konzentrierten und zentral gesteuerten Vorgehens, losgelöst von einzelnen Gebieten oder Vorhaben. Diese Chance wird aktuell leider nicht genutzt”, fordert Heidebroek eine grundlegende Überarbeitung der Förderrichtlinie.
© IWR, 2025
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