Küstenbundesländer warnen vor geplanter Novelle des WindSeeG
© Adobe Stock / FotoliaHannover, Kiel - Nach der Kritik von Verbänden und Branchenvertretern an der geplanten Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) warnen auch die fünf norddeutschen Bundesländer vor dem Entwurf der Bundesregierung. Die Kritik richtet sich gegen das neue Ausschreibungsmodell mit einer zweiten Gebotskomponente.
Die Energieminister und -senatoren von Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen haben sich mit einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewendet, in dem sie vor der geplanten Novelle des WindSeeG warnen. In der jetzigen Form gefährde das Gesetz den Ausbau der Offshore-Windenergie, so die Energiechefs der Küstenbundesländer. Sie fordern Änderungen am geplanten Ausschreibungsmodell und schlagen ein Alternativmodell vor.
Zweistufiges Ausschreibungsverfahren mit ungewissem Ausgang für Energiewende
Mit der Novelle des WindSeeG will die Bundesregierung die Ausschreibung für neu zu errichtende Offshore-Windparks ändern. Um Offshore-Auktionen bei Gebotswerten von Null Cent/kWh im Fall einer Überzeichnung zu steuern, soll nach der Novelle des WindSeeG eine zusätzliche Gebotskomponente eingeführt werden, die an den Staat entrichtet werden müsste. Für die Anlagenbetreiber würden dadurch die Stromgestehungskosten steigen.
In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier warnen die Energieminister und -senatoren der fünf norddeutschen Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen vor dieser Änderung des Ausschreibungsverfahrens für Offshore-Windprojekte. Sie befürchten, dass durch das Gesetzesvorhaben die Errichtung neuer Offshore-Windparks ins Stocken gerät, teurer wird und die Strompreise in der Folge steigen. Zudem führe eine solche Neuausrichtung des Ausschreibungsregimes dazu, dass sich weniger Projektentwickler an den Ausschreibungen beteiligen und ihre Gebote zudem wieder höher liegen als in den Jahren seit Einführung des Auktionsmodus‘.
„Wir sind vorangekommen, was den Ausbau und die Planungen für Offshore-Projekte angeht. Aber dafür brauchen wir auch diejenigen, die die Projekte realisieren. Und dafür wiederum einen geeigneten Ausschreibungsmodus. Das Verfahren, das die Bundesregierung jetzt plant, behindert jedoch eher die Anbietervielfalt und die Chance, den Ausbau voranzubringen“, so Niedersachsens Energieminister Olaf Lies. „Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Deshalb darf der Bund keine Stop-and-Go-Politik betreiben. Die Ausbauziele anheben und bei der Förderung auf die Bremse treten - das ist ein Widerspruch“, ergänzt der Energiewendeminister von Schleswig-Holstein, Jan Philipp Albrecht.
Länder schlagen alternatives Ausschreibungsmodell für Offshore-Windparks vor
Die fünf Ländervertreter betonen, dass sie einer Verbesserung der Ausschreibungsbedingungen für Offshore-Windkraftprojekte und mehr Marktimpulsen durch die EEG-Vergütung für Offshore-Strom nicht grundsätzlich im Wege stünden. Sie schlagen deshalb für einen erfolgreichen weiteren Ausbau der Offshore-Windkraft ein Modell vor, bei dem die Projektentwickler einen gesicherten Preis für den Offshore-Strom erhalten: wie bislang die Vergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), wenn der Börsenstrompreis den in der Ausschreibung ausgelobten Preis pro Kilowattstunde Strom unterschreitet. Liegt er jedoch höher, sollen die Betreiber - anders als bisher - ihr Plus in die EEG-Töpfe zurückgeben.
„Das stärkt das EEG und führt erstmals dazu, dass Erzeuger erneuerbarer Energien bei Preissteigerungen an der Strombörse auch Gelder in den EEG-Topf zurückführen müssen. Unsere europäischen Nachbarn, darunter Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien und Polen, wenden dieses Modell bereit erfolgreich an“, sagt Hamburgs Energiesenator Jens Kerstan. Er und die vier anderen Ressortchefs fordern den Bundesminister auf, diesen Vorschlag zu prüfen und mit den Vertretern der Länder sowie der Branche fachlich zu diskutieren.
„Dieses Modell bietet die Chance, dass man einen Strompreis garantiert. Aus meiner Sicht würde das günstigere und bessere Angebote schaffen und damit auch eine bessere Finanzierungsmöglichkeit für die Projektierer selber. Und nicht zuletzt: günstigeren Strom für die Bürger“, wirbt Olaf Lies für dieses „Modell des Differenzertrags“.
Die Umsetzung dieser Punkte im Wind-auf-See-Gesetz könnte mit der für die zweite Jahreshälfte geplanten EEG-Novelle erfolgen. „Anderenfalls sehen wir sehr deutlich Gefahren für den kontinuierlichen und dauerhaften Ausbau der Windenergie auf See“, so die einvernehmliche Warnung der Chefs der fünf norddeutschen Energieressorts.
© IWR, 2020
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